Willkommen im Netzwerk. Nutzen Sie Ihre Vorteile!

Seit 2022 können Sie als Absolventin oder Absolvent der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz (AKRP) werden, unseren Service und alle Vorteile der Zugehörigkeit zur Kammer nutzen.

Starten Sie Ihre Juniormitgliedschaft – wir nennen Ihnen 5 gute Gründe:


1.    Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg bis zum Führen der Berufsbezeichnung
Ihre Berufsbezeichnung dürfen Sie mit dem Eintrag in die Architektenliste tragen. Wir bieten Ihnen vorher – während Ihrer berufspraktischen Tätigkeit – die Juniormitgliedschaft an.
Werden Sie im Anschluss in die Architektenliste eingetragen, so können Sie sich Architektin, Innenarchitekt, Landschaftsarchitektin oder Stadtplaner nennen. Und Sie erhalten – je nach Fachrichtung – die Bauvorlageberechtigung. MEHR

2.    Sie erhalten eine umfassende Altersvorsorge
Ihre Registrierung als Juniormitglied bedeutet, dass Sie Pflichtmitglied im Versorgungswerk werden. Dieses stellt Ihnen eine deutlich bessere Vorsorge als die staatliche Rentenversicherung bereit. Sie profitieren von einer umfangreichen Altersversorgung plus Berufsunfähigkeitsrente. MEHR

3.    Individuelle Beratung
Wir beraten Sie in allen wichtigen juristischen Fragen und natürlich rundum die Themen Architektur, Bauablauf, Büroberatung oder Existenzgründung. MEHR

4.    Eigene Interessenvertretung
Gemeinsam engagieren wir uns in der Kammer, um uns für unsere Interessen in der Politik, in der Wirtschaft wie auch in der Öffentlichkeit einzusetzen. MEHR

5.    Deutsche Architektenblatt
Wir senden Ihnen monatlich das Deutsche Architektenblatt (DAB) per Post. So sind Sie Up-to-date, was aktuelle Belange wie auch Entwicklungen in und um Ihren Beruf angeht. MEHR

 

Wie werde ich jetzt Juniormitglied?

Sie wollen gleich loslegen? Prima. Checken Sie kurz, ob Sie alle Voraussetzungen für den Antrag mitbringen:

  • Sie haben ein (mindestens) achtsemestriges Studium der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie starten Ihre zweijährige praktische Tätigkeit in einer dieser Fachrichtungen oder sind bereits berufspraktisch tätig.
  • Sie wohnen oder arbeiten im Berufspraktikum in Rheinland-Pfalz oder Ihre Niederlassung befindet sich hier.

Hier geht´s zur gesetzlichen Grundlage, dem Architektengesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35) MEHR

Ja, es passt alles, was muss ich tun?
Laden Sie sich den Antrag für die Juniormitgliedschaft herunter, füllen Sie das Dokument aus und senden Sie es mit allen notwendigen Nachweisen per Post an unsere Landesgeschäftsstelle in Mainz. MEHR

Und was kostet mich die Juniormitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Ihre Juniormitgliedschaft beträgt 75 Euro. Für die Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit und Bearbeitung Ihrer Unterlagen berechnen wir Ihnen vorab 200 Euro. Diese Gebühren können Sie beim Finanzamt steuerlich absetzen. MEHR

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir in Mainz freuen uns auf Sie.

Ihr Ansprechpartner ist:
Tobias Brenneisen
Tel: 06131/99 60-13
E-Mail: brenneisen@akrp.de