Nach dem Grußwort von Dr. Volker Wissing begann Norbert Portz, Beigeordneter des DStGB, mit seinem Vortrag über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht. Themen waren u.a. die Auswirkungen von Corona auf die Vergaben der Kommunen, die veränderten Regeln für coronabedingte Beschaffungen sowie die Berechnung des VgV-Schwellenwerts.
Hendrik Beiersdorf, Vorsitzender der 2. Vergabekammer, referierte im Anschluss daran über die aktuelle Rechtsprechung im Vergaberecht. Er befasste sich insbesondere mit den Eignungsanforderungen und der Notwendigkeit klarer Vorgaben in den Vergabe-Bekanntmachungen.
Wie Vergabeverfahren aus Sicht eines Praktikers erlebt werden und welche Änderungen wünschenswert wären, schilderte Dr. Ing. Jochen Fritz, Geschäftsführer Fritz Planung GmbH mittels eindrücklicher Fallbeispiele aus eigener Erfahrung.
Dr. Volker Schnepel, BAK, stellte die wesentlichen Punkte der geplanten Änderung der HOAI vor. Er unterstrich dabei, dass das EuGH-Urteil zur HOAI keine Veranlassung böte, das Honorarniveau für Planer abzusenken und es daher wichtig sei, dass die geänderte HOAI eine deutliche Aussage zur Notwendigkeit der Angemessenheit der Honorare enthalte.
Moderiert wurde die von der Architektenkammer gemeinsam mit der Ingenieurkammer, dem Städtetag, dem Gemeinde- und Städtebund sowie dem Landkreistag veranstaltete Tagung dieses Jahr von Dr. Ing. Horst Lenz, Präsident der Ingenieurkammer.