Seminar:
25023
Termin:
13. März 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Gunter Hankammer, Beratender Ingenieur und ö.b.u.v. SV, Hamburg
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Ob bestimmte Beanstandungen als „wesentliche Mängel“ zu bewerten sind, die einer Abnahme von Bauleistungen im Wege stehen würden, ist weder in technischen Regelwerken, noch in einer gesetzlichen Norm konkret festgelegt. In entsprechenden Gerichtsverfahren werden jeweils die Bedingungen des Einzelfalls rechtlich gewürdigt. Für die Interessenvertreter der Auftragnehmer- und der Auftraggeberseite ist es daher oft schwierig zu entscheiden, ob eine handwerkliche Leitung abnahmefähig ist oder nicht. Eine richtig durchgeführte förmliche Abnahme von Bauleistungen setzt daher auf beiden Seiten die einwandfreie Kenntnis formeller Grundlagen und der entsprechenden gängigen technischen Regelwerke voraus.
Der Seminarschwerpunkt liegt in der Anleitung zur praxisnahen Gestaltung von Abnahmen im Hochbau. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis werden typische Schwachstellen aus diesem Themenbereich behandelt.
- Abnahme werkvertraglicher Leistungen
- Abnahme WEG
- Berücksichtigung anerkannter Regeln der Technik
- Berücksichtigung des Stands der Technik
- Abgrenzung der Sachfragen / Rechtsfragen
- Mangelbegriff
- Wesentliche und unwesentliche Mängel
- Toleranzen und „Hinnehmbare“ Unregelmäßigkeiten
- Abnahmeprotokoll
- Vorbehalte wegen fehlender Nachweise
- Einsatz von Messgeräten und Prüfverfahren
Beurteilung anhand einer Vielzahl praktischer Beispiele von Mängeln und ggf. hinnehmbaren Beanstandungen bei der Abnahme, getrennt nach Gewerken: Rohbau, Ausbau und Hinweise zur Abnahme der TGA-Gewerke.
Lernziel:
Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, um Abnahmen in Verbindung mit den gängigen Regelwerken vorbereiten und begleiten zu können.
Vorkenntnisse:
Grundkenntnisse in der Bauabwicklung