Workshop Überflutungsnachweis

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Vortrag, Beispiele und Übungen zum Überflutungsnachweis im Regelfall und in besonderen Fällen, wie bei Versickerungsanlagen, in unterbauten Bereichen und in Innenhöfen unter Berücksichtigung des neuen DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser".

Seminar:
25025

Termin:
18. März 2025 09:00 Uhr - 12:15 Uhr

Referent:
Tom Kirsten, ö.b.u.v. Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau, Pirna

Teilnehmergebühr:

100,- € / 149,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz


Durch lokale Starkregen, stärkere Versiegelung und Nachverdichtung steigt die Auslastung der öffentlichen Kanalisation immer stärker an. Die Kapazität der Kanäle kann nicht beliebig erweitert werden. Aus diesem Grund sollen über den Überflutungsnachweis Rückhalteräume auch auf Privatgrundstücken ausgewiesen werden. Die Vorlage dieser Planungsleistung wird immer häufiger von Genehmigungsbehörden, kommunalen Entwässerungsbetrieben und Bauherren gefordert.

Zur Zuständigkeit für den Überflutungsnachweis gibt es keine Vorschriften. Rückhalteräume, wie beispielsweise Mulden oder geneigte befestigte Flächen, müssen jedoch selbstverständlich nicht nur berechnet, sondern auch geplant werden. Außerdem muss die Überflutung schadlos erfolgen. Deshalb sollten Überflutungsnachweise durch die Freiraumplanung geführt werden. Darüber hinaus kann der Rechenweg des Überflutungsnachweises auch für andere Planungssituationen nützlich sein.

Das Seminar ist in einen einführenden Vortrag, Beispiele und praktische Übungen zu Überflutungsnachweisen gegliedert. Es werden Rahmenbedingungen, Grundlagenermittlung und Rechengang für den Nachweis erörtert sowie Lösungen und eine Reihe von Beispielen vorgestellt.

Zur Information:
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Unterrichtsstunden

Architektur – Landschaftsarchitektur – Stadtplanung