Einsatz der Werkzeuge der VOB/B
innerhalb der Objektüberwachung

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Über 100 Werkzeuge hat die VOB/B, deren Anwendung für Bauleiter innerhalb der Objektüberwachung unumgänglich sind. Im Seminar werden alle vorgestellt und die 20 wichtigsten detailliert besprochen.

Seminar:
25035

Termin:
30. April 2025 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin

Teilnehmergebühr:

159,- € / 219,- € Gäste

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

 
Seminarinhalt in Kurzfassung:

  • Einseitige Leistungsbestimmung des Bauherrn - wie weit geht das Anordnungsrecht des Bauherrn? Wie werden Leistungen dem Grunde nach vom Bauherrn angeordnet?
  • Leistungsverweigerung durch den Handwerker – wann darf der Handwerker seine Leistung verweigern?
  • Mitteilungs- und Prüfungspflichten des Handwerkers – wie und wann muss sich der Handwerker schriftlich absichern? Hat bereits der Bieter vorvertragliche Anzeigepflichten?
  • Was ist eine Bedenkenanmeldung? Wie muss sie verfasst werden? Fortführung der Bauarbeiten auch bei bestehenden Bedenken – welche Konsequenzen können entstehen?
  • Wann ist der Handwerker behindert? Wie sichert der Handwerker in diesem Fall seine Rechte? Welche Ersatzmaßnahmen sind zumutbar?
  • Mehr-, Minder- und zusätzliche Leistungen durch den Handwerker – auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung? Was bedeutet die zusätzliche Leistung für die Bauzeit?
  • Wie fordert der Bauherr die Ausführung nach gewerblichen Verkehrssitte an?
  • Bringschulden des Bauherrn – was muss der Bauherr dem Handwerker zur Verfügung stellen?
  • Wie muss der Bauherr den Handwerker zum ausreichenden Fördern der Baustelle anregen?
  • Wie zeigt der Bauherr dem Handwerker eine Terminverzögerung an
  • Einhaltung der Ausführungsfristen – was ist bei sehr kurzen Ausführungsfristen durch den Handwerker unbedingt zu beachten?
  • Der Handwerker setzt Sub-Unternehmer ein. Kann sich der Bauherr dagegen wehren?
  • Richtiges Verhalten beim Erkennen eines Baumangels - Wann ist die Leistung des Handwerkers mangelhaft? Wie funktioniert die Mangelanzeige? Was ist bei der „Ersatzvornahme“ zu berücksichtigen?
  • Abruf einer Schlussrechnung durch den Bauherrn beim Handwerker
  • Wie stellt man Abschlags- und Schlussrechnungen auf? Wann müssen diese gezahlt werden? Was ist die Schlusszahlungserklärung?
  • Dokumentation von Stundenlohnarbeiten
  • Was ist die Zustandsfeststellung? Wie hilft sie dem Handwerker bei der internen Qualitätssicherung?
  • Wie funktioniert eine rechtsgeschäftliche Abnahme? Darf der Architekt des Bauherrn die Leistungen abnehmen? Was ist der Gefahrenübergang? Was ist die Umkehr der Beweislast?

Zur Information:
Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie sich bereit, dass wir Ihre Teilnehmerdaten elektronisch weiterverarbeiten. Anders kann eine Teilnahme an dem Seminar leider nicht gewährleistet werden. Hier können Sie unseren Hinweis zur Datenverarbeitung gem. § 13 DS GVO einsehen: MEHR

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Unterrichtsstunden

Architektur – Innenarchitektur – Landschaftsarchitektur