Seminar:
25035
Termin:
30. April 2025 09:00 Uhr
- 17:00
Uhr
Referent:
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin
Teilnehmergebühr:
159,- € / 219,- € Gäste
Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Seminarinhalt in Kurzfassung:
- Einseitige Leistungsbestimmung des Bauherrn - wie weit geht das Anordnungsrecht des Bauherrn? Wie werden Leistungen dem Grunde nach vom Bauherrn angeordnet?
- Leistungsverweigerung durch den Handwerker – wann darf der Handwerker seine Leistung verweigern?
- Mitteilungs- und Prüfungspflichten des Handwerkers – wie und wann muss sich der Handwerker schriftlich absichern? Hat bereits der Bieter vorvertragliche Anzeigepflichten?
- Was ist eine Bedenkenanmeldung? Wie muss sie verfasst werden? Fortführung der Bauarbeiten auch bei bestehenden Bedenken – welche Konsequenzen können entstehen?
- Wann ist der Handwerker behindert? Wie sichert der Handwerker in diesem Fall seine Rechte? Welche Ersatzmaßnahmen sind zumutbar?
- Mehr-, Minder- und zusätzliche Leistungen durch den Handwerker – auf welcher Grundlage erfolgt die Vergütung? Was bedeutet die zusätzliche Leistung für die Bauzeit?
- Wie fordert der Bauherr die Ausführung nach gewerblichen Verkehrssitte an?
- Bringschulden des Bauherrn – was muss der Bauherr dem Handwerker zur Verfügung stellen?
- Wie muss der Bauherr den Handwerker zum ausreichenden Fördern der Baustelle anregen?
- Wie zeigt der Bauherr dem Handwerker eine Terminverzögerung an
- Einhaltung der Ausführungsfristen – was ist bei sehr kurzen Ausführungsfristen durch den Handwerker unbedingt zu beachten?
- Der Handwerker setzt Sub-Unternehmer ein. Kann sich der Bauherr dagegen wehren?
- Richtiges Verhalten beim Erkennen eines Baumangels - Wann ist die Leistung des Handwerkers mangelhaft? Wie funktioniert die Mangelanzeige? Was ist bei der „Ersatzvornahme“ zu berücksichtigen?
- Abruf einer Schlussrechnung durch den Bauherrn beim Handwerker
- Wie stellt man Abschlags- und Schlussrechnungen auf? Wann müssen diese gezahlt werden? Was ist die Schlusszahlungserklärung?
- Dokumentation von Stundenlohnarbeiten
- Was ist die Zustandsfeststellung? Wie hilft sie dem Handwerker bei der internen Qualitätssicherung?
- Wie funktioniert eine rechtsgeschäftliche Abnahme? Darf der Architekt des Bauherrn die Leistungen abnehmen? Was ist der Gefahrenübergang? Was ist die Umkehr der Beweislast?