Hintergrund der aktuellen Änderungen ist das Ziel der Landesregierung, den Klimaschutzes zu fördern. Der Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und des damit verbundenen Rückgangs des Einsatzes fossiler Brennstoffe soll gefördert werden. Zu diesem Zweck werden die nach Bauordnungsrecht geforderten Abstandsflächen für Windenergieanlagen verringert, indem sowohl die Tiefe herabgesetzt als auch das Maß der Abstandsfläche konkretisiert wird. Die Verringerung erfolgt in einem Umfang, der die bauordnungsrechtlichen Schutzziele laut Landesgesetzgeber nicht beeinträchtigt. Zudem wird das Angebot von Fahrradabstellplätzen erweitert und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verfahrenserleichterungen eingeführt. Die Änderungen erweitern zur Förderung der Digitalisierung zudem den Umfang der Genehmigungsfreiheit von Mobilfunkmasten und sehen die Verringerung der Abstandsflächen für diese Anlagen im Außenbereich vor.
Die Änderungen sind in einer Synopse dargestellt, die auch auf der Internetseite des Finanzministeriums unter "Landesbauordnung" veröffentlicht ist. MEHR