Die Bundesmittel für die Soziale Wohnraumförderung sollten zweckgebunden eingesetzt werden, dies war eines der Anliegen der Kammervertreter. Sie führten zudem aus, dass in den Landkreisen vor allem Wohneigentum gefördert wird und nur ein Bruchteil in den Mietwohnungsbau fließt. Zur Stärkung des Mietraumangebotes sollte über öffentliche Trägerstrukturen in den Landkreisen nachgedacht werden. Als Phänomen der "Schwarmstädte" wurde die Zweckentfremdung von Wohnraum angesprochen. Dazu zählt auch Leerstand und touristische Fremdvermietung. In sieben Bundesländern wurden bereits Regelungen dagegen erlassen. In Rheinland-Pfalz fehlt noch eine valide Datenbasis als Diskussionsgrundlage. Die Kammervertreter regten darüber hinaus an, die Effizienz der im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung vergebenen Mittel zu evaluieren. Diese werden aus Sicht der Kammer sehr sektoral eingesetzt. Wünschenswert sei eine projektbezogene Kombinationsmöglichkeit von Straßeninvestitionen und baubegleitenden Gestaltungsmaßnahmen, um den gestalterischen Mehraufwand besser zu integrieren. Ein Austausch mit allen beteiligten Institutionen wurde angeregt. Als Reaktion auf einen Gesetzentwurf appellierten die Kammervertreter zudem dafür, keine neuen Bürokratieebenen bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes einzuführen und so den Aufwand für öffentliche Auftraggeber nicht übermäßig zu erhöhen.
Archivbeitrag vom 12. April 2018