Auf der Agenda standen die aktuelle Situation beim Wohnungsbau, die Weiterentwicklung der Landesbauordnung zur Umbauordnung, Erleichterungen für den Gebäudetyp e sowie das Vergaberecht. In entspannter und offener Gesprächsatmosphäre startete der Austausch mit einer differenzierten Bilanz des Wohnungsbaus: Während die Programme der sozialen Wohnraumförderung derzeit sehr stark nachgefragt werden, kann sich der frei finanzierte
Wohnungsbau noch immer nicht erholen – so die einhellige Einschätzung.
Rundweg positiv wurde der Entwurf einer weiteren Novelle zur Landesbauordnung aufgenommen, der noch im Herbst / Winter 2024 in die parlamentarische Beratung gehen soll. Die auf BAK-Ebene ausgearbeiteten
Vorschläge zur Erleichterung von Umbaumaßnahmen, insbesondere zum Dachgeschossausbau, zum Umbau und zur Nutzungsänderung könnten weitgehend berücksichtigt werden. Demgegenüber liegen die entscheidenden Anpassungen zur Umsetzung eines Gebäudetyps e im zivilrechtlichen Bereich und damit beim Bundesministerium der Justiz. Bei Umsetzung der angekündigten Änderungen müssen die neuen Möglichkeiten rasch erprobt werden, um im Baustellenalltag gut anzukommen, so Joachim Rind.
Auftraggeber wie Auftragnehmer stellt die seit einem Jahr wirksame Änderung der Vergabeordnung weiterhin vor große Herausforderungen. Hier stimmt die Problemanalyse auf beiden Seiten des Tisches überein, nicht aber die Bewertung des im Burgi-Gutachten aufgezeigten Lösungsweges, wobei weiterhin nach praktikablen Wegen einer rechtssicheren Vergabe gesucht wird. Stoff für künftige Gespräche.