05. März 2015

Baureferendariat

Holger Basten, engagiert in der Ausbildung von Bauassessorinnen und Bauassessoren in Rheinland-Pfalz, erläutert die Ausbildung

Sehr geehrter Herr Basten, als Geschäftsführer des Landesbetriebes LBB und Leiter des Prüfungsausschusses Architektur des Oberprüfungsamtes beim Bundesbauministerium sind Sie für das Baureferendariat im Land zuständig. Was ist das Ziel der Zusatzausbildung?
Ziel ist es, Nachwuchskräfte für Führungsaufgaben zu gewinnen und auszubilden. Das technische Referendariat in der Fachrichtung Architektur umfasst neben intensiven praxisbezogenen Ausbildungsabschnitten eine vertiefte Zusatzqualifikation in den Fächern der allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, der Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, des öffentlichen Baurechts, der fachbezogenen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, der Planungsaufgaben des öffentlichen Hochbaus und des Städtebaus sowie im Bereich der Bautechnik. Das Referendariat ist so ausgerichtet, dass Hochschulabsolventen mit Praxiserfahrung danach als leitende Ingenieure beispielsweise öffentliche Bauprojekte betreuen oder Organisationseinheiten in Bau- oder Bauordnungsämtern leiten können. Die hierzu notwendigen Kenntnisse werden aufbauend auf die akademische Ausbildung vermittelt.

Wie lange dauert das Referendariat?
Das technische Referendariat dauert zwei Jahre und wird als Baureferendarin bzw. Baureferendar im Beamtenverhältnis abgeleistet. Nach Abschluss der Ausbildung ist das Staatsexamen vor dem Oberprüfungsamt für das technische Referendariat abzulegen und mit Bestehen wird der Titel „Bauassessor/in“ verliehen. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt durch das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Einstellungs- und Ausbildungsbehörde ist der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB). Die Ausbildung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes. Für den Laufbahnzweig „Architektur“ sind z. B. Ausbildungsabschnitte beim Landesbetrieb LBB, bei einer staatlichen oder kommunalen Bauverwaltung (Bauaufsichtsbehörde, Stadtplanungsamt) und bei mittleren und obersten Behörden des Landes (SGD Nord, SGD Süd, GDKE, Ministerium der Finanzen) vorgesehen. Innerhalb dieses Rahmens wird für jeden Referendar ein Ausbildungsplan erstellt, bei dem nach Möglichkeit individuelle Wünsche und Prioritäten Berücksichtigung finden.

Welche Voraussetzungen müssen Bewerber für die Zulassung zur Ausbildung erfüllen?
Unsere Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber ist ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein entsprechender Masterabschluss. Eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in Planungsbüros oder Bauverwaltungen ist von Vorteil. Bei erfolgreichem Abschluss der Großen Staatsprüfung sowie entsprechender Leistung wird eine Übernahme in den Landesbetrieb LBB angestrebt. Eine Beschäftigung in anderen öffentlichen Institutionen ist ebenfalls möglich. Referendarinnen und Referendare des Bereichs Städtebau können als Führungskräfte in den Fachabteilungen der Kommunalverwaltungen, der Landesämter sowie der oberen und obersten Bau- und Planungsbehörden des Landes tätig werden.

Weitere Informationen zum Baureferendariat finden Sie beim LBB: MEHR

    

Archivbeitrag vom 5. März 2015