17. November 2022

Bayerische Architektenversorgung

Die Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Architektenversorgung für das Geschäftsjahr 2022 fand am 26. Oktober in München statt.

Geschäftsergebnis 2021

Die Geschäftsführung gab einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Versorgungswerks und ging auf die wesentlichen Kennzahlen des Geschäftsjahres 2021 ein. Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Der Landesausschuss hat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt.

Dynamisierungsbeschluss

Der Landesausschuss hat beschlossen, die laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2023 um 1,5 % anzuheben. Ferner hat der Landesausschuss beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 erworbenen Anwartschaften aus Einzahlungen seit dem 1. Januar 2010 (einschließlich der Rentenpunkte) um 1,0 % zu erhöhen.

Die Entwicklung auf den Finanzmärkten sowie die derzeit steigende Inflation stellten dabei weitere Themen dar, mit denen sich der Landesausschuss und die Geschäftsführung intensiv auseinandersetzten. Damit auch im nächsten Jahr Dynamisierungen möglich sind, sollen – soweit es die wirtschaftliche Situation im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 zulässt – mehr Mittel als in den vergangenen Jahren in die dafür vorgesehene Rücklage eingestellt werden. In Anbetracht der schon seit längerem anhaltenden Herausforderungen auf den Finanzmärkten setzte der Landesausschuss zudem die Beratungen über die Möglichkeiten der langfristigen Steuerung des Finanzierungssystems fort und entwickelte erste Lösungsansätze. Die Geschäftsführung wurde beauftragt, für die Sitzung des Landesausschusses im kommenden Jahr entsprechende Umsetzungsschritte konzeptionell vorzubereiten.

Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2023

Der Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2023 wurde vom Landesausschuss auf 1,0000 festgelegt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2023 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt weiterhin einem Euro.

Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung

Der Landesausschuss hat durch Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung virtueller Gremiensitzungen geschaffen. Zudem hat er die Formerfordernisse im Rahmen der Gremienarbeit sowie im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht durch Ersetzung der Schriftform durch die Textform erleichtert. Ferner wurde die Satzung im Hinblick auf die bereits in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen auf Ebene der Architektenkammern eingeführte Juniormitgliedschaft sprachlich angepasst.

Wirtschaftsplanung 2023

Der Landesausschuss hat die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2023 gebilligt.