Das FAQ ist praxisorientiert aufgebaut und soll über die wesentlichen Aspekte des Berufsunfähigkeitsschutzes im Versorgungwerk eine schnelle, erste Orientierung verschaffen.
- Wann erhalte ich Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit?
- Muss eine Wartezeit erfüllt sein, bevor ich Anspruch auf Ruhegeld habe?
- Wie berechnet sich der Ruhegeldanspruch bei Berufsunfähigkeit?
- Hat der Beginn der Mitgliedschaft oder die Dauer der Mitgliedschaft Einfluss auf die Höhe des Ruhegelds bei Berufsunfähigkeit?
- In der Jahresmitteilung wird für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Anspruch beziffert?
- Kann ich mit diesem Betrag schon fest rechnen?
- Wie kann ich meinen Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit erhöhen?
- Erhalte ich vom Versorgungswerk auch ein Ruhegeld bei nur teilweiser Berufsfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung?
- Ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll oder notwendig?
- Muss die Berufsunfähigkeit durch einen Berufsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht sein?
- Wie lange wird das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit gezahlt?
- Kann ich während des Bezugs von Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. werden Einkünfte hieraus angerechnet?
- Wenn ich meine Mitgliedschaft im Versorgungswerk beende, hat dies Auswirkungen auf meinen Berufsunfähigkeitsschutz?
Der Schutz bei Berufsunfähigkeit gehört neben dem Altersruhegeld und der Hinterbliebenenversorgung zum Leistungsspektrum des Versorgungswerks. Die Voraussetzungen und den Umfang des Berufsunfähigkeitsschutzes zu kennen, ist wichtig. Diese Informationen ermöglichen es, den eigenen Vorsorgebedarf besser abzuschätzen und bei Bedarf zusätzlich über eine private Vorsorge oder über die Bayerische Architektenversorgung in Form freiwilliger Mehrzahlungen (FMZ) Versorgungslücken zu schließen oder zu reduzieren.