Die Geschäftsführung des Versorgungswerks gab einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung und ging auf die wesentlichen Kennzahlen des Geschäftsjahres 2017 ein. Die Durchschnittsverzinsung nach der vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angewandten Berechnungsmethode beträgt 3,73 % (Vorjahr: 3,64 %). Unter Berücksichtigung aller ordentlicher und außerordentlicher Erträge und Aufwendungen erzielte das Versorgungswerk eine Nettorendite von 3,73 % (Vorjahr: 3,70 %). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte dem Versorgungswerk das uneingeschränkte Testat. Entsprechend der Empfehlung des Verwaltungsausschusses stimmte der Landesausschuss dem Prüfungsergebnis zu und billigte den Jahresabschluss. Die Geschäftsführung erhielt die Entlastung.
Dynamisierung
Der Landesausschuss beschloss zum 01. Januar 2019 eine Erhöhung der Anwartschaften und Rentenpunkte, die auf einem Rechnungszins von 2,25 % basieren (Einzahlungen ab 01. Januar 2010), um 1,0 %. Die Versorgungsleistungen (Renten) bleiben dagegen unverändert.
Satzungsänderung
Der Beitragssatz für die freiberuflichen Mitglieder des Versorgungswerks steigt ab 01. Januar 2019 von derzeit 15,0 % in jährlichen Schritten von 0,5 %-Punkten (2019: 15,5 %, 2020: 16,0 %, etc.) bis die Höhe des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ist. Zweck dieser Anhebung ist die schrittweise Heranführung des Bruttoversorgungsgrads der freiberuflichen Mitglieder an den der angestellten Mitglieder. Durch die niedrigeren Beiträge bei sonst gleichen Voraussetzungen erhalten die Selbständigen im Alter und bei Berufsunfähigkeit bislang geringere Renten als die Angestellten. Weitere Informationen zur Beitragssatzanhebung für Freischaffende finden Sie auf unserer Internetseite.
Darüber hinaus enthält die Satzungsänderung die jährliche Bestimmung des Rentenbemessungsfaktors. Für Rentner, die im Jahr 2019 erstmals Rente beziehen, beträgt der Rentenbemessungsfaktor wie in den Vorjahren weiterhin 1,0000.
Die Satzungsänderung umfasst ferner die Anpassung der Tabellenwerte zur Berechnung von Ansprüchen beim Eheversorgungsausgleich, die Erweiterung der Verlängerungstatbestände bei Waisengeldbezug um Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder Bundesfreiwilligendienstegesetzes (BFDG). Zudem wurden satzungsrechtliche Bestimmungen an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und an das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) angepasst und redaktionelle Änderungen eingepflegt.
Satzungsänderung zum 01. Januar 2020
Darüber hinaus hat der Landesausschuss eine Verbesserung der Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit beschlossen. Die Neuregelung gilt für ab dem 01. Januar 2020 eintretende Berufsunfähigkeit. Die Zurechnungszeiten werden um zwei Jahre vom vollendeten 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Richtlinien zur Förderung von Rehabilitationsmaßnahmen (Reha-Maßnahmen)
Mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung von Reha-Maßnahmen bewilligt der Landesausschuss eine Erweiterung dieser freiwilligen subsidiären Leistung für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit. Demzufolge kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse nun auch Mitgliedern gewähren, die bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben, wenn diese beitragspflichtig sind und noch keine Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen.
Wahl des Mitglieds im Kammerrat und der beiden Stellvertreter für die Amtsperiode 2019 bis 2025
Das Gremium entsendet John Höpfner für die Bayerische Architektenversorgung in den Kammerrat. Er folgt damit Robert Winzinger, der für die neue Amtsperiode nicht mehr zur Wahl stand. Der Kammerrat ist ein Gremium bei der Bayerischen Versorgungskammer, das in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungsanstalten bei der Bayerischen Versorgungskammer beratend mitwirkt. Als ersten Stellvertreter des Mitglieds im Kammerrat bestätigte der Landesausschuss Hartmut Rüdiger und als zweiten Stellvertreter Frank Böhme für eine weitere Amtsperiode.
Geschäftsbericht 2017 und aktuelle Satzung
Der vollständige Geschäftsbericht des Jahres 2017 sowie die aktuelle Satzung stehen Ihnen auf unserer Internetseite www.barchv.de zum Download zur Verfügung. Die Mitglieder des Versorgungswerks erhalten den Geschäftsbericht auf Anforderung auch in Papierform. Bitte wenden Sie sich ggf. schriftlich oder per Email an die “Bayerische Architektenversorgung, Postfach 810120, 81901 München“ bzw. „barchv@versorgungskammer.de“.