Die Kammervertreter begrüßten das Vorhaben, die Schulbaurichtlinie zu novellieren. Sie wiesen darauf hin, dass die aktuelle Richtlinie den heutigen pädagogischen Konzepten nicht mehr entspricht und die Wirtschaftlichkeitskennzahlen veraltet sind, was u.a. im Zusammenhang mit den Regelungen der neuen EnEV bei energetischen Sanierungen Probleme verursacht. Die Kammervertreter regten zudem an, nach baden-württembergischem Vorbild neben Neubauten auch Sanierungen in die Richtlinie mit einzubeziehen und eine Expertenkommission für die Novelle einzusetzen, die fundierte Empfehlungen für die Neufassung erstellt. Weitere Vorschläge bezogen sich auf die Integration von Moderationsverfahren in Sanierungsprozesse und eine belastbare Datengrundlage mit Umweltkennwerten für Sanierungsfälle. Zudem verdeutlichten die Kammervertreter die Vorteile von Planungswettbewerben bei der Suche nach guten räumlichen Lösungen und plädierten dafür, die in der Novelle vorgesehene Empfehlung zur Durchführung von Planungswettbewerben verpflichtend festzuschreiben.
Archivbeitrag vom 10. April 2017