13. November 2018
09/2018
Was bedeutet Zugänglichkeit und wie kann barrierefrei geplant werden? Darüber diskutieren Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit bei der Konferenz „Inklusiv gestalten“. Zu dieser Konferenz laden wir Sie herzlich ein.
- Montag, 19. November 2018 16 - 20 Uhr
- Hochschule Kaiserslautern, Campus Kammgarn, Gebäude G, Aula
- Schoenstrasse 11
- 67659 Kaiserslautern
Hintergrund ist Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die gleichberechtigte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Ziel soll es unter anderem sein, mit der inklusiven Gestaltung von Stadtraum und Wohnungen eine Umgebung zu schaffen, von der Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen genauso profitieren wie die breite Allgemeinheit. Gute Beispiele von barrierefreier und inklusiver Gestaltung im Wohnungsbau und öffentlicher Gebäude werden vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in Kaiserslautern auf den unterschiedlichen Dimensionen von Wahrnehmung.
Die Konferenz wird vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, der Architektenkammer des Saarlandes in Kooperation mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie sowie dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz veranstaltet.
Mit der Konferenz wird eine Reihe fortgesetzt, die sich mit dem Thema „Barrierefreies Bauen“ in den Bundesländern befasst.
Ein detailliertes Programm finden Sie hier: MEHR
Zum Anmeldeformular: MEHR
Diese Presseeinladung als PDF: MEHR
Akkreditierung:
Wir bitten um Akkreditierung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz bis zum 16. November 2018 – per Fax an 06131 / 99 60-62 oder per E-Mail seitz-wollowski@akrp.de
Weitere Informationen:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Annette Müller
Postfach 1150 | 55001 Mainz
Telefon 06131/99 60 22
E-Mail: mueller@akrp.de
Veranstalter:
- Beauftragter des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Bundesarchitektenkammer
- Architektenkammer Rheinland-Pfalz
- Architektenkammer des Saarlandes
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz statt
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz: Die Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung gehören zum gesetzlichen Auftrag der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Die Architektenkammer wurde 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, ihr gehören alle Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner des Landes an, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freischaffend, angestellt oder beamtet ausüben. Um ihrem Auftrag, der Förderung der Baukultur des Landes, gerecht zu werden, ist es Ziel der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architektur, Innenarchitektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Preise und Publikationen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Zu den zentralen Veranstaltungen zählt beispielsweise der jährlich am letzten Juni-Wochenende stattfindende "Tag der Architektur". Gesetzliche Grundlage der Kammerarbeit ist das Architektengesetz Rheinland-Pfalz.
1993 hat die Architektenkammer Rheinland-Pfalz die "Stiftung Baukultur Rheinland-Pfalz" gegründet, die gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie der Kammer selbst Trägerin des Zentrums Baukultur im Brückenturm in Mainz ist.
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