19. Juli 2019

ISB-Förderung

Die Förderkonditionen für mehr bezahlbaren (Miet-)Wohnraum wurden verbessert. Die Anpassungen sind zum 1. Mai 2019 in Kraft getreten.

In Rheinland-Pfalz ist bezahlbarer (Miet-)Wohnraum weiterhin knapp. Insbesondere in Ballungsgebieten, in den attraktivenStädten und deren Umland, ist der Wohnungsmarkt angespannt. Die Boden- und Baupreise steigen kontinuierlich. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium hat hierauf reagiert und die Förderkonditionen, insbesondere für den Mietwohnungsbereich, den veränderten Marktbedingungen angepasst.

Angehoben werden die Grunddarlehen bei der Mietwohnraumförderung, bei der Förderung des Baus von Wohngruppen und -gemeinschaften sowie Studierendenwohnheimen. Zugleich erhöhen sich mit dieser Änderung auch die Tilgungszuschüsse.

Darüber hinaus werden die Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum verbessert, womit Wohnungsbestände an zeitgemäße Bedarfe angepasst werden können. Landesweit beträgt der Tilgungszuschuss zu den erhöhten Förderdarlehen 20 Prozent.

Die Änderungen zur sozialen Wohnraumförderung sind am 1. Mai in Kraft getreten.

 

Archivbeitrag vom 19. Juli 2019