Wenn heute über die zentralen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit gesprochen wird, zählt eines immer dazu: bezahlbarer Wohnraum. Steigende Mietpreise sind ohne Zweifel ein Problem für viele Menschen – nicht nur für Familien oder für ältere Menschen. Gerade für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen ist es heute längst nicht mehr selbstverständlich, angemessenen Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können.
Abhilfe kann nur eine Verbreiterung des Wohnungsangebotes schaffen. Ein verstärkter Wohnungsneubau wird wegen der hohen Bau- und Grundstückskosten nur zum Teil preisgünstig weitergegeben werden können. Die gezielte Errichtung von bezahlbaren Mietwohnungen für Mieter mit niedrigem und mittlerem Einkommen bringt jedoch einen schnelleren Entlastungseffekt. Das Land Rheinland-Pfalz bietet über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Programme zur Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums und zur Modernisierung von Gebäuden im Bestand an.
Was macht die Förderprogramme der ISB aus?
Ob Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau oder der Aus- und Umbau beziehungsweise die Modernisierung von Mietwohnungen: Die nachrangigen und niedrigverzinsten ISB-Darlehen, die je nach den in den Programmen geltenden Fördermietstufen sowie Einkommen der Miethaushalte mit Tilgungszuschüssen von bis zu 35 Prozent des Darlehens ausgereicht werden, senken die Finanzierungsbelastung deutlich. Sondertilgungen sind jederzeit möglich, bei standortbedingten Mehrkosten, Abrisskosten oder dem Einbau von Aufzügen können unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzdarlehen inklusive weiterer Tilgungszuschüsse von 25 Prozent gewährt werden. Darüber hinaus ist das Programm mit Zusatzdarlehen ausgestaltet mit 25 Prozent Tilgungszuschuss für kleine Wohnungen bis 60 Quadratmeter Wohnfläche oder für Wohnungen, die freiwillig über die Anforderungen der Landesbauordnung hinaus barrierefrei errichtet werden.
Das Programm besticht durch eine zinslose Anfangsphase und im weiteren Verlauf durch seine deutlich unter Kapitalmarktniveau liegenden Zinsen, die wahlweise für den Zeitraum von 15, 20 oder 25 Jahren fest sind und damit ein hohes Maß an Sicherheit und eine verlässliche Kalkulationsgrundlage bieten.
Welche Auflagen müssen im Gegenzug erfüllt werden?
Je nach Art der Förderung gelten für 15, 20 oder 25 Jahre Belegungs- und Mietbindungen: Im jeweiligen Zeitraum dürfen die geförderten Wohnungen nur an Haushalte innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen und zu festgelegten Preisen vermietet werden. Maßgeblich ist, in welchem Gebiet sich das geförderte Objekt befindet. Außerdem gelten Wohnflächenobergrenzen, und die Bauortgemeinde muss einen Bedarf an geförderten Wohnungen bestätigen. In vielen Städten in Rheinland-Pfalz ist die Errichtung von Wohnraum an eine Förderquote gekoppelt.
Und welche Möglichkeiten gibt es bei der Modernisierung im Bestand?
Wer Immobilien rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann ihren Wert nicht nur erhalten, sondern sogar deutlich steigern: Modernisierungsmaßnahmen erhöhen den Wohnkomfort, ermöglichen die Nutzung im Alter und reduzieren den Energieverbrauch drastisch, sodass sich Investitionen in jedem Fall auszahlen. Ganz besonders gilt das in Rheinland-Pfalz, wo das Land entsprechende Vorhaben fördert – ob es sich nun um Maßnahmen zur Einsparung von Energie und Wasser, den barrierefreien Ausbau oder sonstige bauliche Veränderungen handelt, die die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern, den Gebrauchswert der Immobilie erhöhen oder den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen. Hierfür stellt die ISB ein zinsgünstiges ISB-Darlehen in Höhe von bis zu 110.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent p.a. mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren pro Wohnung zur Verfügung, hinzu kommt ein nicht rückzahlbarer Tilgungszuschuss von 25 Prozent. Daraufhin sind bei Neuvermietungen 15 Jahre lang Belegungs- und Mietbindungen einzuhalten, welche so ausgestaltet sind, dass an Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen vermietet werden kann. Auch die Modernisierung bereits vermieteter Wohnungen kann gefördert werden. In diesen Fällen verlängern sich nicht nur die Bindungen, sondern auch die Zinsfestschreibung auf 20 Jahre.
Werden auch besondere Wohnformen gefördert?
Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Menschen mit Behinderung. Das Land unterstützt mit seinem Programm „Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften" Wohnformen, die möglichst barrierefrei ein gemeinschaftliches Wohnen – auch für Menschen mit Demenz – ermöglichen. Darüber hinaus werden Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen gefördert.
An wen richten sich die Förderprogramme?
Grundsätzlich steht das Förderangebot jedem offen, der investieren möchte, unabhängig davon, ob es sich um Wohnungsbaugesellschaften, in- und ausländische Investierende oder Privatpersonen handelt. Ein Förderanspruch besteht zwar auch bei Erfüllen aller Auflagen nicht, aber als Förderbank des Landes hat die ISB ein großes Interesse daran, Lösungen für Investierende mit sozialem Verantwortungsbewusstsein zu finden. Wer mehr erfahren möchte, findet im Internet erste Informationen: MEHR
Eine ausführliche, individuelle Beratung wird unter der folgenden Telefonnummer angeboten: 06131 6172-1991.