Knapp 400 Gäste hatten sich für den Abend im Zentrum Baukultur im Mainzer Brückenturm angemeldet: Zahlreiche Landtagsabgeordnete, Minister und Staatssekretäre, Gäste aus Verwaltung, aus der Architekten- und Bauwirtschaft, aus Kammern und Verbänden, von den Hochschulen und den Medien. "Der Europäische Gerichtshof hat klar zum Ausdruck gebracht, dass Mindestsätze helfen können, die Qualität von Planungsleistungen und damit den Verbraucherschutz zu sichern und ruinöse Konkurrenzkämpfe zu vermeiden", hob Präsident Reker in seiner Begrüßungsrede hervor. Aus Perspektive des Berufsstandes sei wichtig: "Die HOAI muss als Rechtsverordnung erhalten bleiben". Auch Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen nahm zu aktuellen Themen in ihrer Rede Stellung und hob die gute Zusammenarbeit mit der Architektenkammer hervor. "Mit der Architektenkammer arbeiten wir als Landesregierung gemeinsam an wichtigen Themen unserer Zeit, sei es bezahlbares Wohnen oder Nachhaltigkeit beim Bauen. Dabei ist mir die Expertise der Architektinnen und Architekten immer ein wichtiger Ratgeber, gerade auch bei Fragen zu qualitätsvoller Architektur und Baukultur." Beim Thema HOAI müsse die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof umgesetzt werden. Die Neuregelung müsse dabei allerdings sicherstellen, dass die Qualität der Planungsleistung von Architektinnen und Architekten auch weiterhin zwingend im Vordergrund stehe.
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Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz: Die Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung gehören zum gesetzlichen Auftrag der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Die Architektenkammer wurde 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, ihr gehören alle Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner des Landes an, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freischaffend, angestellt oder beamtet ausüben. Um ihrem Auftrag, der Förderung der Baukultur des Landes, gerecht zu werden, ist es Ziel der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architektur, Innenarchitektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Preise und Publikationen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Zu den zentralen Veranstaltungen zählt beispielsweise der jährlich am letzten Juni-Wochenende stattfindende "Tag der Architektur". Gesetzliche Grundlage der Kammerarbeit ist das Architektengesetz Rheinland-Pfalz. 1993 hat die Architektenkammer Rheinland-Pfalz die "Stiftung Baukultur Rheinland-Pfalz" gegründet, die gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz sowie der Kammer selbst Trägerin des Zentrums Baukultur im Brückenturm in Mainz ist. Weitere Informationen zur Kammerstruktur finden Sie hier. MEHR