Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat in seinem Informationsschreiben vom 20.1.2022 auf den Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz als standardisiertes Bewertungsverfahren gemäß § 2 Abs. 5 LKompVO hingewiesen. Dieser ist für Verfahren, in denen die Eingriffsfolgenbewältigung nach dem Naturschutzrecht erfolgt, verpflichtend anzuwenden.
Der Praxisleitfaden kann auf der Seite des Ministeriums heruntergeladen werden. Ebenso findet sich dort ein Einführungsvideo und der Link zu einem webbasierten Kalkulator zur Berechnung von Kompensationsbedarf und Kompensationswert sowie zur Bilanzierung in der integrierten Biotopbewertung. MEHR
Der Leitfaden soll demnächst redaktionell überarbeitet werden und um das noch ausstehende Beispiel aus dem Straßenbau ergänzt werden. Der Sonderfall der landschaftsprägenden Einzelbäume ist laut Ministerium so zu verstehen, dass der reale Stammumfang zur Grundlage der Berechnung herangezogen wird - auch in der Kompensation. Auf die Anwendung des Timelag-Faktors kann verzichtet werden, wenn der Biotopwert einer naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahme durch die Anwendung zu einer negativen Bilanz auf der Kompensationsfläche führen würde.
Weiter hat das Ministerium auf den inzwischen veröffentlichten Handlungsleitfaden zur BKompV hingewiesen. Er kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) heruntergeladen werden. MEHR
Auch ist eine Präsenzveranstaltung zum Erfahrungsaustausch bezüglich der Anwendung des Praxisleitfadens für diesen Sommer vorgesehen.
Ein Informationsschreiben des Ministeriums enthält die erwähnten Leitfäden mit vollständigen Links. MEHR