Grundkurs Bauleitung Teil 2 – Kostenmanagement

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Welche Hilfsmittel stehen dem Architekten zur Verfügung um die in der Kostenberechnung angegebenen Kosten auf den Punkt einzuhalten? Wie werden Nachtragsangebote der Handwerker richtig geprüft? Wie kommt man an den "marktgerechten" Preis und welche Leistungsverweigerungsrechte hat der Handwerker?

Seminar:
24532

Termin:
29. November 2024 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Berlin / Frankfurt

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

 

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Grundkurs Bauleitung Teil 2 – Kostenmanagement während der Bauleitungsphase

Nur selten werden Bauprojekte so durchgeführt, wie sie in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren. Umplanungswünsche des Bauherrn, die nach Vertragsabschluss das Bausoll des Handwerkers ändern, liegen in der Natur des Baugeschehens. Diese Änderungen sind aber häufig überproportional teurer als die unter Wettbewerbsbedingungen eingekauften Hauptleistungen. Die Mehrkosten werden häufig dem Architekten zugeschrieben, obwohl dieser ordentlich geplant, ausgeschrieben und beraten hat. Um in solchen Situationen nicht in Haftungsfallen zu geraten, sind vom bauleitenden Architekten gewisse Regularien und Formerfordernisse einzuhalten die im Seminar aufgezeigt werden. Das Thema Kostensicherheit ist viel zu wichtig, als dass man es kampflos dem Projektsteuerer oder dem Bauträger überlassen sollte. Als Einstieg in dieses Thema wird die „richtige Vergabeart“ (möglichst ohne Nachträge) und daraus folgend die Unternehmereinsatzformen untersucht. Später wird untersucht ob mit dem richtigen Klauselwerk die Nachtragsflut der Handwerker gebremst werden kann. Abschließend wird die ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung von Nachtragsangeboten aufgezeigt.

Teil 2 Vertiefung, Modul 4: Exkurs zur sichersten Bauvertragsart

  • Welche ist die nachtragssicherste Bauvertragsart?
  • Welche Kriterien sind für den Auftraggeber (bei Vertragsvergabe) besonders wichtig?
  • Welche Vorteile bietet die Vergabe an einen Generalunternehmer für den Auftraggeber bzw. für den Architekten?
  • Darstellung verschiedener Fachfragen zum Thema Pauschalpreisvertrag insbesondere unter Berücksichtigung geänderte und zusätzliche Leistungen

Teil 2 Vertiefung, Modul 5: Kostenverfolgung, -steuerung und –feststellung

  • Wie werden gegenüber dem Bauherrn genannte Kosten garantiert eingehalten? Wie funktioniert Kostenverfolgung und –steuerung?
  • Kann man den Vertrag so gestalten, dass Nachträge ausgeschlossen sind?
  • Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des AG?
  • Was ist die Urkalkulation?
  • Aus welchen Vertragsbestandteilen setzt sich ein Einheitspreis zusammen?
  • Was ist ein marktüblicher bzw. ortüblicher Preis?
  • Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?
  • Was sind Mehr- bzw. Mindermengen? Welche Kosten generieren sich daraus?
  • Wann macht man eine Gemeinkostenausgleichsberechnung?
  • Wie werden Nachträge beim Pauschalpreisvertrag bewertet?
  • Können Stundenlohnarbeiten auch als Nachtrag abgerechnet werden?
  • Was sind geänderte bzw. zusätzliche Leistungen? Welche Mehr- bzw. Minderkosten können daraus abgeleitet werden?
  • Was bedeutet entgangener Gewinn?
  • Wie geht man mit dem „spekulativen Unterpreis“ oder mit „Kalkulationsirrtümern“ um?
  • Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten - kann der Auftraggeber den Architekten in Regress nehmen

Themenbereich:
1.1 Kostenplanung/ Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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