01. März 2018

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.

Zeitgleich tritt die durch den deutschen Gesetzgeber geschaffene neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Es wird die Datenschutz- Grundverordnung ergänzen und mit ihr gemeinsam das derzeit noch geltende Bundesdatenschutzgesetz ersetzen.

Die DS-GVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und Behörden. Erfasst werden neben Großunternehmen auch mittlere und kleine/kleinste Firmen und Büros. Das bedeutet, dass auch Architekten, die in ihren Büros Daten über natürliche Personen, wie z.B. ihre Bauherren, verarbeiten (z.B. durch das Erfassen, Organisieren, Speichern, Verwenden oder Löschen von Daten), nun gehalten sind, sich mit den Änderungen, die die DS-GVO mit sich bringt, auseinanderzusetzen und bis spätestens 25. Mai 2018 eventuell erforderliche Maßnahmen in ihren Büros zu treffen.

Ab sofort können Sie für weitere Informationen zur DS-GVO das Merkblatt Nr. 52 im Mitgliederbereich herunterladen.

Umfängliche Informationen und Materialien zur Umsetzung der DS-GVO finden Sie auch auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten: MEHR.