Um Architektinnen und Ingenieurinnen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, haben die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI einen praxisorientierten Leitfaden erstellt. Dieser bietet eine klare Übersicht über die neuen Vorgaben, gibt hilfreiche Tipps für die Praxis und zeigt auf, wie nachhaltige Projekte erfolgreich umgesetzt werden können und wie Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, kompetent beraten können.
Ab dem 1.1.2025 tritt die EU-Taxonomie in Kraft, die weite Teile der deutschen Wirtschaft betreffen wird. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der EU, das wirtschaftliche Aktivitäten darauf bewertet, ob sie ökologisch nachhaltig sind. Sie hat großen Einfluss auf die architektonische Praxis, da sie Standards für nachhaltiges Bauen setzt und den Finanzierungszugang für nachhaltige Projekte fördert. Planerinnen und Planer müssen diese Kriterien beachten, um den Anforderungen des Marktes und der Investoren gerecht zu werden und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Die EU-Taxonomie spielt eine Schlüsselrolle für das nachhaltige Bauen. Durch die gezielte Lenkung von Kapital in nachhaltige Projekte wird es Architektinnen und Ingenieurinnen erleichtert, in der Beratung mit Bauherren resiliente und nachhaltige Konzepte umzusetzen. Die Taxonomie berücksichtigt außerdem den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von der Planung über die Konstruktion bis zur Nutzung und späteren Entsorgung. Architektinnen und Architekten sind die Experten, um alle Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, die für Bauprojekte von Bedeutung sind. Das Wissen über nachhaltige Konzepte und Lösungen wird immer mehr zum Wettbewerbsvorteil.“
Der Leitfaden steht ab sofort auf den Webseiten der Bundesarchitektenkammer und des VBI zum Download zur Verfügung. MEHR
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