02. Dezember 2024

BArchV-Landesausschuss konstituiert sich

BArchV-Landesausschuss
Christiane Kraatz (Niedersachsen), John Höpfner (Bayern), Edda Kurz (Rheinland-Pfalz)
Foto: BArchY

Neue Gremienspitze mit John Höpfner, Christiane Kraatz und Edda Kurz

Am 29. Oktober trat der Landesausschuss der Bayerischen Architektenversorgung (BArchV) zu seiner konstituierenden Sitzung für die Amtsperiode 2024 bis 2027 zusammen. Zahlreiche personelle Veränderungen und mehrere Wahlen prägten die erste Sitzung der neuen Amtszeit. Dem Landesausschuss
gehören 24 Mitglieder an; entsprechend der Größenverhältnisse der Mitgliedergruppen kommen 15 Mitglieder aus Bayern, sechs Mitglieder aus Niedersachsen und drei Mitglieder aus Rheinland-Pfalz.

Wiederwahl von John Höpfner als Vorsitzender des Landesausschusses

Die Eröffnung der Sitzung übernahm Hartmut Rüdiger, der auch die Wahl des neuen Vorsitzenden durchführte und anschließend die Sitzungsleitung an den im Amt bestätigten Architekten John Höpfner aus München übergab. Zur ersten Stellvertretenden Vorsitzenden wurde Christiane Kraatz aus Braunschweig gewählt. Die Wahl für das Amt der zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden fiel auf Edda Kurz aus Mainz. Mit dem langjährigen Mitglied im Landes- und im Verwaltungsausschuss Christiane Kraatz und der neu in das Gremium bestellten Edda Kurz halten gleich zwei Frauen Einzug in die Gremienspitze und spiegeln damit eine Entwicklung wider, die auch der Zusammensetzung des Mitgliederbestandes der Bayerischen Architektenversorgung entspricht: Der Anteil der Frauen unter den aktiven Mitgliedern steigt seit Mitte der 1980er Jahre kontinuierlich an und wird voraussichtlich bis zum Ende der Amtsperiode den Anteil der Männer unter den aktiven Mitgliedern überschreiten.

Wahlen zum Verwaltungsausschuss

Im Anschluss an die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreterinnen konstituierte sich auch der aus sieben Personen bestehende Verwaltungsausschuss. Zur neuen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses wurde Christiane Kraatz gewählt. Erste Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsausschusses ist Edda Kurz, zweiter Stellvertretender Vorsitzender John Höpfner. Als weitere Mitglieder gehören dem Verwaltungsausschuss für Bayern Thomas Felkner, Marcus Junghans und Tanja Hudeczek sowie für Niedersachsen Meike Alonso Malo an. Der Verwaltungsausschuss ist damit erstmals seit Gründung des Versorgungswerks mit einer Frau an seiner Spitze; mit vier Ausschussmitgliedern sind die Frauen erstmals auch in der Mehrheit. Hartmut Rüdiger, der bisherige Vorsitzende, stand auf eigenen Wunsch nicht mehr für den Verwaltungsausschuss zur Verfügung, gehört
aber weiterhin dem Landesausschuss an. Rüdiger vertritt das Versorgungswerk auch künftig auf Ebene des Dachverbands berufsständischer Versorgungswerke.

Umfangreiche Tagesordnung

Neben den Wahlen, den Berichten zum Geschäftsjahr 2023 und zur aktuellen Entwicklung der Kapitalanlagen standen Beschlüsse über den Jahresabschluss, über die Dynamisierung der Anwartschaften und Versorgungsleistungen sowie zur Satzungsänderung und Wirtschaftsplanung auf der Agenda.


Dynamisierung zum 1. Januar 2025

Der Landesausschuss beschloss, zum 1. Januar 2025 alle Anwartschaften, die auf Einzahlungen ab 2010 beruhen, um 1,75 % sowie alle Anwartschaften, die auf Einzahlungen im Zeitraum von 2005 bis einschließlich 2009 beruhen, um 0,75 % zu erhöhen. Die laufenden Versorgungsleistungen („Renten“), die für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024 eingewiesen sind, werden um 1,5 % erhöht.

Satzungsänderung

Schwerpunkt der beschlossenen Satzungsänderung ist die Einführung des aufgeschobenen Altersruhegeldes ab 1. Januar 2026. Mit der Einführung erhalten die Mitglieder mehr Flexibilität bei der Wahl des Rentenbeginns. Mitglieder, die ab 1. Januar 2026 die Regelaltersgrenze erreichen, erhalten damit die Möglichkeit, freiwillig den Beginn der Altersruhegeldzahlung bis längstens zum 70. Lebensjahr aufzuschieben. Während dieser Zeit gelten die Regelungen über die aktive Mitgliedschaftszeit weiter, sodass auch während des Aufschubs einkommensbezogen Beiträge zu zahlen sind. Durch die längere Einzahlungsdauer und den späteren Rentenbezug lassen sich zu Beginn des Leistungsbezugs höhere Versorgungsleistungen erreichen. Aufgrund der EDV-technischen Anpassungen am Bestandsführungssystem und den Hochrechnungstools für die Mitgliederberatung sind aktuell allerdings noch keine konkreten Auskünfte über Rentenhöhen möglich. Entsprechende Beratungsmöglichkeiten stehen im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung. MEHR