Beim Klimafreundlichen Neubau wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen, gefördert.
Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen.
Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen für Altersgerecht Umbauen (AU) in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Weiterführende Infomrationen (mit Links zu den Internetseiten der KfW) und Quelle ist die Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: www.bmwsb.bund.de MEHR