Die meisten Planungsprozesse sind schon seit langem digital. Die Digitalisierung endet aber oft im Genehmigungsverfahren, weil viele Behörden noch nicht entsprechend aufgestellt sind. Doch das wird sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 ändern: Im Rahmen des OZG wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Referenzimplementierung für das digitale Baugenehmigungsverfahren entwickelt, welches sukzessive auf die mitnutzenden Länder übertragen wird.
In Rheinland-Pfalz werden im Frühjahr zwei Pilotbehörden die Anwendung in Echtumgebung erproben, nach der Testphase wird das digitale Baugenehmigungsverfahren flächendeckend verfügbar sein und so könnten dann im Laufe des Jahres Bauanträge vollständig digital eingereicht werden.
Wir möchten Ihnen vorab die Gelegenheit bieten, bei einer Live-Vorführung durch die oberste und eine untere Bauaufsichtsbehörde, den ganzen Prozess von Antragstellung bis digitaler Baugenehmigung durchzuspielen.
Melden Sie sich gerne zu einem der beiden Termine an:
Der Bauantrag geht online ... machen Sie mit!
Digitaler Bauantrag - Live-Präsentation von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung, online-Seminar für Architekt*innen
Die Veranstaltung ist kostenlos.
di.BAStAI – digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern
Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Um diese vor alle im Zuge des digitalen Bauantragsverfahrens schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben die Architekten- und Ingenieurkammern eine gemeinsame Datenbank erstellt – die „digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern“, kurz di.BAStAI.
Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhalten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führt „di.BAStAI“ in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.