Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hatim Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91) mit einem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.
Mit Rundschreiben des MWVLW vom 31. Dezember 2024 werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge. Des Weiteren enthält das Rundschreiben eine Bereichsausnahme für bestimmte Aufträge im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die Regelungen des Rundschreibens treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und gelten bis zum Inkrafttreten einer Neufassung oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen.
Ab 1. Januar 2025 gelten danach folgende neue Schwellenwerte:
| Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe und |
Bauleistung nach VOB/A | 250.000 Euro, | 100.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Liefer-, Dienst- und Bauleistungen können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis zu einem geschätzten Auftragswert - ohne Umsatzsteuer - von 10.000 Euro ohne ein Vergabeverfahren (Direktauftrag) beschafft werden.
Hier finden Sie das Rundschreiben vom 31.12.2024: MEHR