Die Vergabestellen des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere in den von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Gebieten, sind nach wie vor auf eine spürbare Entlastung bei den administrativen Vorgaben für Beschaffungen angewiesen, um zu einem beschleunigten Verfahren beizutragen. Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren für Sport und dem Ministerium der Finanzen für öffentliche Vergabeverfahren folgendes bestimmt:
1. Öffentliche Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte für die Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und der kreisfreien Stadt Trier können im wettbewerbsoffenen Verfahren vergeben werden, vgl. Nummer 5.4 der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.8.2021. Auf die Dokumentationspflicht wird hingewiesen. Es wird angeregt, bei der Auftragsvergabe auch immer eine öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben der vorbezeichneten Verwaltungsvorschrift in Erwägung zu ziehen.
2. Für Verfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte gilt das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. August 2021. MEHR
3. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Zuwendungsempfänger (§ 23,44 LHO), die Vergaberecht nach den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und Festlegungen anzuwenden haben.
4. Das Rundschreiben vom 21.12.2022 galt bis 31. März 2024 (MEHR). Das ab dem 01.04.2024 gültige Rundschreiben vom 22.03.2024 finden Sie hier (MEHR).