Betroffen waren wie immer 10 Prozent der berufstätigen Kammermitglieder, die nach dem Zufallsprinzip elektronisch ausgewählt wurden. Von den 467 ausgewählten Kammermitgliedern war die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen in einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten nachzuweisen.
Mitte Februar 2025 zeigte sich folgendes vorläufige Endergebnis:
- Fortbildungspflicht erfüllt: 429 (91,9 %)
- Nicht/nicht vollständig erfüllt: 20 (4,3 %)
- Ausnahmen/Sonderfälle: 15 (3,2 %)
- Austritte: 3 (0,6 %)
Die jährliche Stichprobe zur Überprüfung der Fortbildungen muss die Architektenkammer seit 2017 durchführen. Im April 2025 findet die neue Kontrolle für das Jahr 2024 statt. Um einen reibungslosen Ablauf der Nachprüfung zu ermöglichen, sollte bereits bei Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung auf die Anerkennung als Pflichtfortbildung durch uns oder eine andere Architektenkammer geachtet werden. Bitte lassen Sie sich nach Besuch der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung vom Veranstalter aushändigen, aus der Trägerschaft, Inhalt und Stundenzahl der Fortbildung hervorgehen. So können Rückfragen vermieden werden. Als Pflichtfortbildung anerkannte Veranstaltungen können Sie hier buchen. MEHR