Änderungen zum 21. September 2022:
Worst Performance Buildings
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde erneut geändert: In Kraft getreten ist die Förderung für die sogenannten Worst Performance Buildings. Diese werden
- entweder über den Primärenergiebedarf oder
- eine schlechte Gebäudehülle definiert.
Der Primärenergiebedarf wird über den Energieausweis bestimmt, wenn dieser den aktuellen Zustand des Gebäudes widerspiegelt. Wenn seit der Erstellung energetisch relevante Sanierungen erfolgt sind, muss der Ausweis neu ausgestellt werden. Sobald er die Klasse H ausweist oder bei älteren Ausweisen einen Primärenergiebedarf von über 250 kWh/m2/a ausweist, gilt das Gebäude als WPB.
Alternativ zum Primärenergiebedarf kann auch die Gebäudehülle betrachtet werden: Sind die Außenwände unsaniert und das Gebäude von 1957 oder früher, ist es ebenfalls ein WPB, unabhängig vom Zustand der Heizung oder des Dachs. Bei einer Wärmedämmung, die vor 1983 angebracht wurde, gilt das Gebäude als nicht gedämmt.
Für diese Gebäude gibt es ab jetzt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude 40 oder 55 einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von fünf Prozent. Eine Kumulation mit der EE- oder NH-Klasse ist erlaubt.
Weitere Informationen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100, der Einzelmaßnahmen und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.