Besonders erwähnenswert bei der KfW sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld sowie der neue ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.
Zum 1.11.2024 hat die KfW das Förderprogramm „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)“ ins Leben gerufen, bei dem zusammen mit den Bürgschaftsbanken Kredite für die Bürogründung oder -übernahme zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz zum Vorläufer ERP-Kapital für Gründung (058) wird der Kredit dem Antragsteller ohne Besicherung (mit Ausnahme der Garantie der Bürgschaftsbank) zur Verfügung gestellt, und der Nachrang entfällt. Beantragt wird der Kredit über die jeweilige Hausbank.
Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes übernimmt obligatorisch das Kreditausfallrisiko in Form einer 100%igen Garantie. Diese Garantie wird durch eine 80%ige Garantie des Bundes rückgarantiert.
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