Der Kammerrechtsberatung werden in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen aus der möglicherweise unrechtmäßigen Verwendung von Fotos vorgelegt. Da sich die rechtliche Situation im Grunde in den letzten Jahren nicht geändert hat, wohl aber die Sensibilität der Fotografinnen und Fotografen, raten wir dringend zu zwei grundlegenden Maßnahmen:
13. August 2018
Vorsicht! Urheberrechte beachten
- Beugen Sie teuren Abmahnungen vor, treffen Sie rechtssichere vertragliche Regelungen mit den von Ihnen zu beauftragenden Fotografinnen und Fotografen. Wir raten dringend bei der künftigen Beauftragung von Fotos zu vertraglich sicheren Vereinbarungen.
- Im Falle einer Abmahnung sollten Sie keinesfalls „den Kopf in den Sand“ stecken, aber eben auch nicht gleich blindlings die Unterlassungserklärung abgeben. Da es auf den konkreten Einzelfall ankommt, sollten Sie sich direkt an eine mit Foto-, Urheber- und Medienrecht vertraute Anwaltskanzlei wenden. Dieses sehr spezielle Rechtsgebiet kann seitens der Kammer nicht abgedeckt werden. Welche Kanzlei sich in Ihrer Nähe mit diesen Themen auskennt, erfahren Sie bei den Fachanwaltsverzeichnissen der beiden Rechtsanwaltskammern (für den OLG-Bezirk Koblenz: Tel. 0261/30335-55 oder unter www.rakko.de>>Bürger >>Anwaltssuchdienst und für den OLG-Bezirk Zweibrücken: Tel. 6332 80030).
Hintergrund
Die komfortable Bildersuche über die elektronischen Medien machen es Fotografen leicht, die Verwertung ihrer Bilder im Internet systematisch zu kontrollieren und nach dem Vorliegen der entsprechenden Einräumungen der Bildrechte zu schauen. Der Aufwand lohnt sich für die Fotografen, da im Fall tatsächlich unzulässig verwendeter Fotos oder auch für den Fall fehlender, konsequenter Urhebernennung hohe Forderungen drohen können.
Sowohl Fotografen als auch spezialisierte Anwaltskanzleien nehmen sich daher gerne der Fälle an, in denen die Fotorechte vertraglich bei Beauftragung oder Weitergabe von Bildmaterial nicht minutiös geklärt und dokumentiert wurden. Nachdem die Abmahnwelle hinsichtlich des Impressums bei Internetseiten abzuebben scheint, zeichnet sich eine neue Welle von Abmahnungen für die Verwendung von Fotos im Internet und in anderen digitalen Medien ab. Gerade bei der Nutzung im Internet geht es schnell um hohe Summen, da bei der Berechnung Dauer und Reichweite der Nutzung eine Rolle spielen.
Ich hab's doch bezahlt!
Wer ab sofort für die Zukunft vorsorgt und klare Vereinbarungen trifft, handelt umsichtig, ist aber noch lange nicht aus dem Schneider. Vielfach wurden in der Vergangenheit mündliche Abreden getroffen oder lückenhafte Verträge vereinbart. Sollten Sie also nach der Lektüre unserer aktuellen Hinweise zu Verträgen mit Fotografen unsicher sein, ob ihre alten Vereinbarungen ausreichen, raten wir zur genauen Prüfung. Im Zweifel sollten Sie ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
Dies gilt ganz besonders dann, wenn Sie Bildmaterial an Dritte weitergegeben haben. Keineswegs ist das Recht dazu mit jeder Beauftragung und Bezahlung eines Fotografen oder einer Fotografin abgegolten. Was Sie tatsächlich mit den beauftragten Bildern tun dürfen, ist höchst unterschiedlich. Und bitte, geben Sie nie ungeprüft Material an Dritte mit dem pauschalen Hinweis „die Rechte liegen bei uns“ weiter. Die so gutgläubig Belieferten, könnten nicht nur vom jeweiligen Fotografen für eine doch nicht so rechtmäßige Verwendung in Anspruch genommen werden, sie könnten im zweiten Schritt den ihrerseits nun entstandenen Schaden dann wiederum bei Ihnen geltend machen.
Ohne Bilder geht es nicht
Gleichzeitig sind Architektinnen und Architekten im Internet und in den sogenannten Sozialen Medien mehr denn je auf attraktives, professionelles Bildmaterial angewiesen. Der radikale Verzicht auf Bilder ist also meist keine geeignete Lösung. Und weil die Ansprüche an die Bildgestaltung und -qualität ebenfalls stetig wachsen, ist auch die Selbsthilfe mit der eigenen Digitalkamera oft nur ein unzureichender Ersatz für professionelle Fotos. Umso mehr gilt: Vorsicht! Urheberrechte beachten!
Archivbeitrag vom 13. August 2018