1. und 2. Änderungsnovelle zum GEG
und aktuelle Änderungen zum BEG

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Am 1. Januar 2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle ergeben sich vor allem Änderungen beim Einbau neuer Heizungen. Wesentlich dürfte im Einzelfall der auch für Bestandsgebäude beschriebene Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65 %. Daneben werden Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden verändert.

Seminar:
24521

Termin:
10. September 2024 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dipl.-Ing. Stefan Horschler, Architekt, Hannover

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

 

Am 01.01.2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten.

Mit der ersten Änderungsnovelle wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft. Neben dieser Änderung wurden noch einige weiteren Anpassungen vorgenommen, wie z.B. die Rechenmodalitäten zur Berücksichtigung von PV-Strom und es erfolgten einige redaktionelle Änderungen. Ab 2024 sollen bei Einbau von Heizungen der Anteil Erneuerbarer Energien auf einen Pflichtanteil von 65 Prozent erhöht werden.

Nachdem im vergangenen Jahr die Wohnungswirtschaft massiv von der Streichung des EH 55 betroffen war, gibt es mit diesem Jahr eine Reihe von Neuerungen in der Bundesförderung für Effiziente Gebäude, insbesondere in der Altbauförderung aber auch einige wenige im Neubausektor.

Seit 2022 bestand im Neubau nur noch die Förderung eines Effizienzhauses 40 NH, ergänzt durch spezielle Anforderungen des Bundes konkretisiert in dem Anforderungsprofil „QNG plus oder QNG premium“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Seit dem 1.3.2023 wurde die Neubauförderung in die Verantwortung des BWSB übertragen. Besonderes Merkmal ist, dass nicht allein ein EH 40 NH, sondern auch ein EH 40 kombiniert werden kann mit der Überprüfung des Treibhausgases für den Lebenszyklus. Für Investoren aber insbesondere Planer ist oftmals nicht nachvollziehbar, welche Planungsanforderungen oder Förderbedingungen bestehen.

Das Seminar liefert einen Überblick über die Förderinhalte in ihrer praktischen Anwendung. Auf das Fördersegment der Nachhaltigkeit auf Basis des NaWoh-Verfahrens wird beispielhaft eingegangen.

Inhalte des Seminars:

  • Neuerungen der 1. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz und Ausblick auf die 2. Änderungsnovelle
  • Folgen für den Einbau neuer Heizsysteme im Hinblick auf die Pflichtanteile Erneuerbarer Energien und Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen Anforderungen des GEGs und Förderungen nach BEG
  • Förderinhalte für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude und die KFN-Förderung
  • Übersicht zu Inhalten der Nachhaltigkeitsbewertungssysteme und der QNG-Anforderungen
  • Förderinhalte für Bestandsgebäude und Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestandsbau

Themenbereich:

1.1 Kostenplanung/ Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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