Für Betreiber von Internetseiten ist das "Telemediengesetz" eine wichtige, oft übersehene Grundlage ihres medialen Angebotes im weltweiten Netz. Für Internetseiten schreibt dieses Gesetz eine Reihe von Pflichtangaben vor, deren Fehlen - unabhängig davon, ob absichtlich oder aus Unkenntnis - regelmäßig zu Abmahnungswellen führt. Kammermitglieder, die über eigenen Internetseiten verfügen, sollten dringend prüfen, ob sie alle wichtigen Angaben gut auffindbar auf ihrer Seite untergebracht haben. MEHR