Gesetze und Verordnungen zum Thema Gebäude und Energie
Wer den Hausbau plant oder sanieren möchte, wird unweigerlich mit Verordnungen und Normen konfrontiert. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das energetische Bauen sind das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Dabei handelt es sich um Bundesrecht. Die Grundlage vieler dieser Regelungen basiert auf Richtlinien der Europäischen Union, wie zum Beispiel die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
- schafft die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV),
- führt die Pflicht ein, Neubauten im Niedrigstenergiestandard zu errichten. Diese Pflicht gilt für Neubauten der öffentlichen Hand mit Wirkung ab 2019 und ab 2021 für alle übrigen Neubauten.
Energieeinsparverordnung EnEV
Seit 1. Februar 2002 regelt die EnEV die Anforderungen an die Energieeinsparung und Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden. Damit wurden die bis dahin getrennten Regelungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlVO) zusammengeführt.
Die Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik können so gemeinsam betrachtet werden. Die Fassung EnEV 2009 (zuletzt geändert am 4. Juli 2013 mit Wirkung zum 13. Juli 2013) wurde durch die zum 1. Mai 2014 in Kraft tretende EnEV 2013 ersetzt. Ein wesentliches Element der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25% ab den 1. Januar 2016.
Die EnEV begrenzt den Primärenergiebedarf von Gebäuden und formuliert Anforderungen für den Neubau und für bestehende Gebäude. Ebenso regelt sie die Verpflichtungen zu Ausstellung und Aushang von Energieausweisen.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurde Anfang 2009 erlassen. Die aktuelle Fassung des EEWärmeG ist seit 1. Mai 2011 in Kraft.
Das Gesetz hat zum Ziel, über den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es verpflichtet bei Neubauten sowie bei grundlegender Renovierung öffentlicher Gebäude zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte.