Der Architektenwettbewerb
Architektenwettbewerbe werden häufig mit der Ausschreibung für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Museen in Verbindung gebracht. Aber auch für Freiraumplanungen und Innenraumgestaltungen ist der Planungswettbewerb geeignet. Meist wählt eine Jury aus einer Fülle von Angeboten den optimalen Entwurf aus. In der Regel werden die Pläne oder Modelle sogar öffentlich präsentiert.
Ein guter Weg zur besten Lösung
Um verschiedene Vorschläge für Ihre Wunschimmobilie zu erhalten, können Sie durch einen Architektenwettbewerb mehrere Bewerber mit alternativen Entwürfen einbeziehen. Die Teilnehmer bei einem Architektenwettbewerb stehen in Konkurrenz um das Angebot bestmöglicher Qualität, wobei jeder versuchen wird, den besten Entwurf für Ihr Bauvorhaben zu machen. Das kommt dem Bauherren zugute: Aus den unterschiedlichen Entwürfen des Architektenwettbewerbs ermittelt die Jury den optimalen Vorschlag und legt damit eine fundierte Basis für weitere Entscheidungen.
Grundsätzlich werden dabei zwei Formen des Wettbewerbs unterschieden: der offene und der nicht offene Wettbewerb. Beim offenen Wettbewerb ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt, während beim nicht offenen Wettbewerb die Kriterien für eine Teilnahme festgelegt werden oder ein ausgewählter Personenkreis zur Teilnahme aufgefordert wird. Beide Verfahren werden anonym durchgeführt, das heißt, die Arbeiten werden ohne namentliche Kennzeichnung eingereicht und bewertet.
Dass ein Wettbewerb durchaus rentabel sein kann, wurde durch eine Untersuchung belegt. So können sich die ursprünglich angenommenen Baukosten um bis zu sechs Prozent verringern, wenn im Vorfeld ein Wettbewerb stattgefunden hat. Die Mehrkosten und der Mehraufwand, die Ihnen für einen Architektenwettbewerb entstehen, zahlen sich auf jeden Fall durch den Optimierungsprozess im Wettbewerbsverfahren und die angebotenen alternativen Lösungsvorschläge aus.
Ob ein Wettbewerb den Vorschriften der RPW - Richtlinie für Planungswettbewerbe entspricht, ist an der von der Architektenkammer zugeteilten Registrierungsnummer erkennbar. In der Richtlinie sind Verfahrensabläufe und Auswahlmöglichkeiten für bestimmte Aufgaben geregelt. Die Bedingungen für private Auslober sind hier gesondert geregelt.
Wann sich ein Architektenwettbewerb lohnt, ist vom Auftragsvolumen abhängig und ist individuell verschieden. Wenn Sie als Bauherr mit dem Gedanken spielen, einen Wettbewerb zu veranstalten, wenden Sie sich am besten an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Wettbewerbsverfahren. Ausgewiesene Wettbewerbsberater helfen Ihnen bei der Vorbereitung eines Architektenwettbewerbes, damit Sie auf diesem Weg zu Ihrer Traumimmobilie kommen.
Partizipation
Planungswettbewerbe werden häufig mit Begrifflichkeiten wie "geschlossene Veranstaltungen" belegt. Dies muss so aber nicht sein, vielmehr kann auch die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt werden. MEHR
Öffentliche Vergabe von Planungsleistungen
Ab einem Honorarwert von 215.000 Euro müssen öffentliche Auftraggeber die Vergabeverordnung anwenden und ein europaweites Vergabeverfahren durchführen. Oberste und obere Bundesbehörden müssen bereits ab einem Schwellenwert von 140.000 Euro nach VgV ausschreiben. Das Vergabeverfahren ist unabhängig davon anzuwenden, ob die Vergabe mit oder ohne Architektenwettbewerb stattfinden soll.
Der Gestaltungsbeirat
Eine weitere Möglichkeit, um die Qualität von Bauvorhaben hochzuhalten, ist das Einsetzen eines Gestaltungsbeirats. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur. Er berät bei anspruchsvollen Architekturaufgaben und vermittelt zwischen Bauherrschaft, Architektin oder Architekt sowie Politik und Verwaltung. Damit trägt auch er zur Baukultur und somit zu einer lebenswerten und qualitätsvollen Umwelt bei.
mobil profitieren
Einige Kommunen verfügen über einen eigenen Gestaltungsbeirat. Ein solches Gremium begutachtet aktuelle Bauvorhaben im Hinblick auf ihre stadtgestalterische Wirkung und gibt Empfehlungen ab. Ziel ist es, Entscheidungen von Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung sowie von Bauherren und ihren Architekten zu erleichtern. Falls gewünscht, trägt der Gesaltungsbeirat die Ergebnisse auch der interessierten Öffentlichkeit vor.
Sollte Ihre Kommune noch keinen eigenen Gestaltungsbeirat haben,bietet die Architektenkammer Rheinland-Pfalz den mobilen Planungs- und Gestaltungsbeirat an. In diesem sind nur Fachleute vertreten, die in der betreffenden Kommune aktuell keine Planungsaufgaben übernommen haben. Die konkrete Zusammensetzung des Gremiums erfolgt durch die jeweilige Kommune. Die Kommune übernimmt auch die Aufwandsentschädigungen für die Beiratsmitglieder.
Ansprechpartnerin Wettbewerbswesen - Ausschuss A2
Renn-Dietrich, Marion, Dipl.-Ing. (FH)
Tel. 06131/ 99 60 21