Bauen von A bis Z
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim Bauamt ein Bauantrag meist in dreifacher Ausfertigung mit den notwendigen Bauvorlagen (Pläne und Anträge) eingereicht werden. Diese müssen sowohl vom Bauherrn als auch von einem bauvorlageberechtigten Architekten unterschrieben werden. Das gilt auch für so genannte „genehmigungsfreie“ Bauvorhaben
Der Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung von Grundstücken, das Maß der baulichen Nutzung (BauNVO) und die Bauweise. So gibt er beispielsweise Auskunft darüber, ob für eine bestimmte Fläche ein Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet vorgesehen ist. Ferner regelt er die Zahl der Geschosse von Häusern, Dachneigungen, Firstrichtung und einiges mehr.
Belichtung meint den natürlichen Lichteinfall, z. B. durch ein Fenster, ein Oberlicht oder andere Öffnungen in einem Gebäude. Demgegenüber spricht man von Beleuchtung, wenn künstliche Lichtquellen gemeint sind.
Der Bruttorauminhalt bezieht sich auf die Rohbauabmessungen eines Raumes in m3.
Als Endenergie bezeichnet man denjenigen Teil der ursprünglich eingesetzten (Primär)-energie, der dem Verbraucher nach Abzug von Transport und Umwandlungsverlusten zur Verfügung steht. Sie setzt sich zusammen aus Heizwärme- und Warmwasserbedarf, Heizwärme- und Warmwassererzeugungs- und –verteilerverlusten sowie Speicherverlusten in unbeheizten Heizkellern.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der bei einem Nutzerwechsel, bei Um- oder Neubau verbindliche Energieausweis/Energiepass stellt den energie-technischen Zustand eines Gebäudes dar. Er ermöglicht so bei einem Besitzer- oder Mieterwechsel einen Vergleich des Energieverbrauchs.
Bei der Energieberatung-vor-Ort durch Architekten und Innenarchitekten mit einer entsprechenden Fortbildung wird eine Bestandsanalyse aller Gebäudedaten (Gebäudehülle, Heiztechnik und Energiebilanz des Bestandes) vorgenommen. Der Eigentümer erhält anschließend Vorschläge für energetische Verbesserungen bei Heizung und Gebäudehülle inkl. Kostenschätzung und Hinweisen auf Fördermittel.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Der Verordungsgeber schreibt darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)[1]Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor.
Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Der Energiestandard wird durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.
Von Erbbaurecht, früher auch als Erbpacht bezeichnet, spricht man, wenn Grundstücke nicht verkauft, sondern in der Regel auf 99 Jahre verpachtet werden.
Der Estrich ist ein Teil des Fußbodenaufbaus und schafft einen ebenen Untergrund für den abschließenden Bodenbelag.
Fachwerk ist eine traditionelle Holzbauweise. Bei dieser Skelettkonstruktion werden die Druckkräfte durch Holzbalken übertragen. Die Balkenkonstruktion im Außen- und Innenbereich wird mit Baumaterialien ausgefüllt. Dazu benutzte man früher ein Holzgeflecht, Stroh und Lehmbewurf, heute auch Ziegel oder andere Mauersteine.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, auf dessen Grundlage Bebauungspläne entstehen. Er gibt Auskunft über Bauflächen, Baugebiete, Verkehrsflächen und Grünanlagen.
Unter Gaube (oder Gaupe) versteht man einen Dachaufbau bei dem die Dachfenster senkrecht stehen. Es gibt verschiedene Arten: Schlepp-, Rund-, Tonnen-, Fledermaus- und Walmgauben.
Gewerke sind die einzelnen Bereiche des Bauhandwerks, z. B. Maurer-, Tischler- oder Schlosserarbeiten.
Heizenergiebedarf ist die Energiemenge, die für die Heizung eines Gebäudes notwendig ist. Bezugsgröße für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern die Gebäudenutzfläche nach EnEV.
Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die je Gebäudenutzfläche innerhalb der Heizperiode zuzuführen ist, um die gewünschte Innentemperatur aufrechtzuerhalten, (gerechnet ohne Verteilerverluste über Rohre im kalten Keller oder Verwertung des Energieträgers im Heizkessel)
HOAI ist die Abkürzung für die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung der Honorare von Architekten und Ingenieuren, an die sich diese Berufsgruppen bei ihrer Honorar-Rechnungsstellung halten müssen.
KfW-Effizienzhaus: Die KfW fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 55 und 70: Je kleiner die Zahl, desto besser die Energieeffizienz , desto höher die KfW-Förderung.
Kostenanschlag ist die Summe der Kosten der einzelnen Gewerke anhand der Angebotssummen plus die zu erwartenden Nebenkosten.
Kraft-Wärme-Kopplung auch „KWK-Anlagen“ erzeugen Strom und Wärme dezentral direkt dort, wo sie benötigt werden. Beispiele für KWK-Anlagen sind Blockheizkraftwerke (BHKW), die in Mehrfamilienhäusern oder Wohnsiedlungen eingesetzt werden können.
Loggia ist ein nach vorn offener, an den übrigen Seiten und nach oben abgeschlossener Sitzplatz. In den Bauvorschriften wird sie wie der Balkon auch Freisitz genannt.
Lichte Maße sind die freien Abstände zweier gegenüberliegender Bauteile. Die lichte Höhe eines Raumes wird gemessen zwischen Fußbodenober- und Deckenunterkante.
Lüftungswärmeverluste bezeichnen Wärmeverluste, die durch die normale und notwendige Lüftung entstehen (ist bei Fensterlüftung höher als bei kontrollierter Lüftung mit Wärmerückgewinnung) und Verluste, durch Undichtigkeiten in der Außenhülle.
Beim Nullenergiehaus entspricht die produzierte Energiemenge rechnerisch dem Energieverbrauch des. Das Nullenergiehaus verbraucht also soviel Strom bzw. Energie, wie es selbst produziert
Unter Nutzfläche im Wohnungsbau versteht man die Fläche aller Räume eines Hauses oder einer Wohnung, die nicht unmittelbar zum Wohnen dienen, z. B. Garagen oder Hobbyräume. (Vgl. Wohnfläche)
Ein Passivhaus kommt as aufgrund seiner guten Wärmedämmung in der Regel ohne klassische Gebäudeheizung aus. Der Heizwärmebedarf muss unterhalb von 15 kWh/m2 liegen, was etwa 1,5 Liter Heizöl pro m2 Wohn- und Nutzfläche im Jahr entspricht. Der überwiegende Teil des Wärmebedarfs wird aus „passiven“ Quellen wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten gedeckt.
Ein Preisspiegel dient der übersichtlichen Darstellung von Angeboten nach einer Ausschreibung.
Primärenergie bezeichnet Energie der natürliche Energieträger, die noch nicht verarbeitet und transportiert worden ist.
Der Rohbau umfasst die äußere Hülle des Gebäudes mit Mauern und Dachstuhl. Traditionell wird die Beendigung des Rohbaus mit der Feier des Richtfests begangen.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind Sachwalter Ihrer Bauherren. Das heißt, sie sind dazu verpflichtet, so zu handeln, wie es dem Interesse des Bauherren entspricht. Daher ist ihnen beispielsweise in der Berufsordnung untersagt, Provisionen von Handwerkern oder Herstellern anzunehmen. Bei der Bauleitung sind sie diejenigen, die im Auftrag des Bauherren Handwerker kontrollieren und über die Mängelbeseitigung wachen.
Transmissionswärmeverlust meint die Wärmeenergie, die aufgrund des Temperaturunterschieds von innen nach außen durch die Außenbauteile (Wände, Fußboden/Kellerdecke, etc.) verloren geht.
Von einer Umnutzung spricht man, wenn ein Gebäude einem anderen Zweck zugeführt wird; dies ist gegebenenfalls genehmigungspflichtig.
Verkehrsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundflächen, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerkes und auch dem Verlassen im Notfall dient.
Wärmebrücken (oft umgangssprachlich Kältebrücke, jedoch kann Kälte nicht „fließen“)sind Stellen in der Außenhülle eines Bauwerks, an denen die Wärme aus dem Gebäudeinnern leichter abfließen kann als bei der umgebenden Fläche. Beispiele sind Heizkörpernischen, Rollladenkästen, Fensterlaibungen und Raumecken.
Zur Wohnfläche gehört die Fläche aller Räume eines Hauses oder einer Wohnung, die ausschließlich zum Wohnen dient. Sie wird zwischen den (verputzten) Wänden gemessen. (vgl. Nutzfläche)