Eigentum verpflichtet
Sicher ist sicher - das gilt auf der Baustelle ganz besonders. Als Bauherr treten Sie in die Pflicht und müssen sich gegen eventuelle Schäden absichern. Auch wenn Ihr Bauprojekt abgeschlossen ist, lohnen sich bestimmte Versicherungen. Kommen zum Beispiel Personen auf Ihrem Grundstück oder durch Ihre Immobilie zu Schaden, können Sie als Besitzer haftbar gemacht werden. Wichtig und oft unterschätzt sind auch Elementarschädenversicherungen. Bei der Wahl der geeigneten Versicherungen gilt aber: nicht zu viel und nicht zu wenig. Beides kann sonst teuer werden.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr sind Sie für alles verantwortlich, was auf Ihrer Baustelle passiert und damit auch haftbar. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Verletzungen und Sachschäden sind leider auf dem Bau nicht auszuschließen. Bei Unfällen oder Schäden, die nicht durch Fehlverhalten oder Selbstverschulden zustande gekommen sind, müssen Sie unter Umständen haften. Wenn zum Beispiel der Gehweg oder die Straße neben Ihrer Baustelle beim Erdaushub mit Lehm verschmutzt wurde und eine Person ausrutscht, weil Sie nicht für die Reinigung gesorgt haben, müssen Sie haften. Schützen Sie sich schon vor dem ersten Spatenstich mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung.So sind Sie für die gesamte Bauzeit abgesichert, sofern diese zwei Jahre nicht überschreitet.
Unfallversicherung der Bauberufsgenossenschaft
Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen Sie Ihre Baumaßnahme bei der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) anmelden. Dabei müssen Sie auch angeben, welche Handwerksunternehmen Sie beauftragt haben. Falls Sie bei Ihrem Bauvorhaben Arbeiten in Eigenleistung erledigen wollen und Ihnen dabei Kollegen, Freunde, Verwandte oder Nachbarn helfen, sind Sie als Bauherr verpflichtet, alle Helfer bei der Bau-BG anzumelden und deren Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Einen entsprechenden Anmeldefragebogen erhalten Sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft. Mit der Meldung sind alle Personen, die auf der Baustelle mithelfen, gegen Unfälle versichert, egal ob sie einen Lohn erhalten oder nicht. Der Schutz erstreckt sich auch auf den Weg von und zur Baustelle. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Anzahl der verrichteten Helferstunden. Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind von der Meldepflicht ausgeschlossen und damit auch nicht mitversichert. Sie können sich jedoch freiwillig bei der Bau-BG versichern. Die Alternative dazu ist eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Prüfen Sie, welche der beiden Versicherungen für Sie günstiger ist. Wichtiger als der Preis sind jedoch die enthaltenen Leistungen.