Grundlagenseminar - Privates Baurecht

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Neben dem öffentlichen ist das private Baurecht das Rechtsgebiet, welches von Architekten beherrscht werden muss, denn es gibt eine Vielzahl von juristischen Fallstricken von der Vertragsanbahnung bis zur Schlussrechnung des Architekten im Umgang mit den Bauherren, den Werkunternehmern und sonstigen Dritten.

Seminar:
25503

Termin:
06. Februar 2025 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Rechtsanwalt Andreas Weglage, Ostbevern

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Grundlagen des Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B und Architektenrecht

Das sog. private Baurecht ist ein Rechtsgebiet, welches von Architekten in ihrer alltäglichen Arbeitspraxis zwingend beherrscht werden muss. So es gibt eine Vielzahl von juristischen Fallstricken im Umgang mit den Bauunternehmen des Bauherrn, sowie auch die eigene vertraglichen Beziehung mit dem Bauherrn betreffend. Dabei stoßen Sie bei Ihrer Arbeit regelmäßig auf juristische Begrifflichkeiten und Abläufe, wie z.B. Abschlags- und Schlussrechnungen, Baumängel und ihre juristischen Folgen oder auch Kündigungen, sind aber im Umgang damit oft nicht genügend geübt, um darauf angemessen und rechtssicher reagieren zu können.

Ihnen dazu erstes wichtiges Grundlagenwissen und vor allem ein Verständnis für die Gesetzes- bzw. Regelungssystematik im privaten Baurecht verständlich zu vermitteln, steht dabei deshalb im Vordergrund dieses Seminars

Themenbereich:
1.3 öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" Mehr

Zur Information:
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