Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

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Koordinierungspflichten des Objektplaners | Mitwirkungspflichten bei der Terminsteuerung und der Koordinierung durch Fachplaner und Bauherr | Überblick über die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers | Leistungspflichten | Haftung | Vergütung | Praxisbeispiele.

Seminar:
25511

Termin:
30. April 2025 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Dr. Barbara Gay, Rechtsanwältin, Düsseldorf

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Der Erfolg von Bauvorhaben steht und fällt mit der richtigen Koordinierung. Rechtzeitige Planerstellung, die frühe Einbindung von Fachplanern und Genehmigungsbehörden sowie die Einholung auftraggeberseitiger Vorgaben entscheiden über das Gelingen der Bauvorbereitungsphase. Erst recht kommt es in der Bauphase darauf an, Schnittstellen richtig zu koordinieren und die Terminsicherheit zu garantieren.

Gemäß dem HOAI-Leistungsbild hat der Architekt umfassende Integrations- und Koordinationsverpflichtungen in allen Leistungsphasen. Darauf aufbauend hat der Projektsteuerer diese zu überwachen. Das Seminar stellt die entsprechenden Verpflichtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten ausführlich dar.

Themenbereich:
1.3 öffentliches und privates Baurecht (8 Stunden)siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)"
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Zur Information:
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