DIN 18205 - Bedarfsplanung im Bauwesen

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Ziel der Bedarfsplanung im Bauwesen (nach DIN 18205:1996-04) ist es, die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren, um daraus den tatsächlichen Bedarf abzuleiten. Ergebnis der Bedarfsplanung soll eine umfassende und klare Aufgabenstellung für den Architekten sein, ohne dessen Kreativität einzuschränken.

Seminar:
25517

Termin:
04. Juni 2025 09:00 Uhr - 17:00 Uhr

Referent:
Univ.-Prof. Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Architekt, Cottbus

Teilnehmergebühr:

80,- €

Veranstalter:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6 55118 Mainz

Die Seminarreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ richtet sich vorrangig an alle Hochschulabsolventen, die in absehbarer Zeit eine Eintragung in die Architektenliste beabsichtigen.

Inhalt:

Wenn es beim Bauen Probleme gibt, liegt das oft an einer ungenügenden Bedarfsplanung. Das heißt, die Bauaufgabe ist ungenügend definiert, die Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern werden nicht ausreichend ermittelt und vermittelt. Das Planen und Bauen wird immer komplexer, die Anzahl der Beteiligten, wie die der technischen Möglichkeiten, steigt. Das macht es erforderlich, zu Beginn einer Planung die Bauaufgabe umfassend zu definieren. Die Bedarfsplanung gehört schon seit vielen Jahrzehnten in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika zur guten Praxis des Bauens. Nach anglo-amerikanischer Auffassung müssen der Bedarfsplaner und der Entwurfsarchitekt unterschiedliche Personen sein.

Die in Deutschland bekannten Grundlagen der DIN 18205:1996-04, Bedarfsplanung im Bauwesen, gehen darauf zurück. In der Anwendung besteht der Prozess der Bedarfsplanung darin,

  • die Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (die Mittel, die Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter zu ermitteln und zu analysieren. Hierzu gibt es unterschiedliche Methoden und Verfahren, die nicht Gegenstand dieser Norm sind;
  • alle damit zusammenhängenden Probleme zu formulieren, deren Lösungen man vom Architekten erwartet.

Ergebnis einer Bedarfsplanung soll eine Aufgabenstellung (gegebenenfalls eine Auslobungsunterlage im Architektenwettbewerb) sein, hierzu gehören insbesondere

  • Raum- und Funktionsprogramm, Schnittstelle erweiterter Rohbau, Ausstattungsprogramm
  • Standortbeurteilung und -beschreibung
  • Kostenrahmen (nach Wirtschaftlichkeitsbeurteilung)
  • Terminrahmen (nach Entscheidung der Organisationsvarianten)

Darüber hinaus wird die Bedarfsplanung an einem Beispiel (Retailflächen) behandelt.

Darüber hinaus wird eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine Büroimmobilie gezeigt. Die Teilnehmer werden gebeten hierfür einen Taschenrechner bereitzuhalten!

Themenbereich:
1.1 Kostenplanung/ Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens (8 Stunden)

siehe Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis (AiP)" MEHR

Zur Information:
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