Der Planungsberuf verbindet Kreativität mit technischem Knowhow und übt daher eine große Faszination auf viele junge Menschen aus. Im Hinblick auf den Berufswunsch Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in gibt es eine Menge zu beachten.
Grundlage zur Führung dieser geschützten Berufsbezeichnungen ist die Eintragung bei der Architektenkammer. Damit das Studium auch die Grundvoraussetzungen erfüllt, um in die Architektenliste eingetragen zu werden, muss ein mindestens 4-jähriges (Regelstudienzeit) konsekutives Studium innerhalb einer Fachrichtung absolviert werden. Wer also einen nur 6- oder 7-semestrigen Bachelor-Studiengang absolviert, muss zwingend noch einen konsekutiven Master-Studiengang der gleichen Fachrichtung abschließen, um die Anforderungen an das Studium gemäß rheinland-pfälzischem Architektengesetz zu erfüllen. Das heißt, dem Bachelor-Studiengang "Architektur" folgt ein konsekutiver Master- Studiengang "Architektur", dem Bachelor- Studiengang "Innenarchitektur" ein konsekutiver Master-Studiengang "Innenarchitektur" u.s.w.
Hinweis: EU-Notifizierte Studiengänge werden auch zur Berufsausübung im europäischen Ausland anerkannt.
Eine Stellungnahme der BAK für Interessierte eines Studiums an der IU (Internationale Hochschule) kann nachfolgend aufgerufen werden: MEHR