Hinweise zur Landschaftsarchitektenausbildung

Tätigkeiten

In dem sich ausweitenden Berufsspektrum der Landschaftsarchitektur gibt es eine Vielfalt an Aufgaben. Die Berufsaufgaben der Landschaftsarchitekten sind die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Garten- und Landschaftsplanung. Das Leistungsspektrum der Landschaftsarchitekten umfasst die Objekt- und Freiraumplanung z.B. von Park- und Gartenanlagen | Plätzen, Straßenräumen, Fußgängerzonen, Innenhöfen, Dachgärten | Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen | Freibädern, Schwimmteichen, Naturbädern | Außenanlagen, an privaten wie auch öffentlichen Gebäuden | Gartenschauen und Gartendenkmalpflege | Dorf- und Stadtentwicklung | naturschutzfachlichen Eingriffen, Kompensationen und mehr.

Abgedeckt werden kann dieses Spektrum als freischaffend, selbstständig, angestellt oder beamtet tätiger Landschaftsarchitekt im Bereich der Objekt- und Freiraumplanung, Landes- und Regionalplanung sowie kommunale Bauleitplanung, Projektsteuerung, Wettbewerbsbetreuung, Erstellung von Gutachten, Moderation u.a..

Gelungene Landschafts- und Grünordnungsplanung vereinbaren Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft mit den Ansprüchen an ihre wirtschaftliche, kulturelle und infrastrukturelle Nutzbarkeit.

Berufsfelder

Zu den zentralen Berufsfeldern gehören die angestellte und freiberufliche Tätigkeit in Planungs- und Landschaftsarchitekturbüros (mit der Möglichkeit, sich nach entsprechender Berufserfahrung als Landschaftsarchitektin bzw. -architekt in die Liste der Architektenkammer eintragen zu lassen), die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen (im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Raumordnung, Landesplanung, Städtebau, Umwelt- und Naturschutz), sowie die Tätigkeit in Forschung und Lehre. Weitere Berufsfelder finden sich auf internationaler Ebene (z.B. im Rahmen der Entwicklungshilfe), in Verbänden (z.B. in Umwelt- und Naturschutzverbänden auf Landes- und Bundesebene) sowie in der Politik und in den Medien.

In der Regel arbeiten Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten mit Fachleuten aus anderen Disziplinen - z.B. aus der Geographie, der Soziologie, der Stadtplanung, der Architektur, der Biologie oder der Agrar- und Forstwissenschaft - zusammen.

Landschaftsarchitekten gestalten Freiräume, Kultur- und Naturlandschaften

Mehr Landschaften
Die gestaltete Landschaft ist Erholungsbereich und Naturerlebnis in städtischen wie auch ländlichen Regionen. Die Qualität der Freiflächen beeinflusst unmittelbar die gebaute Umwelt, Stadträume und Landschaftsbilder. Mit Pflanzen, Wasser, Möblierungen, Einfriedungen, Objekten, Kunst sowie durch Strukturieren und Modellieren des Geländes schaffen Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten naturnahe Erlebniswelten. Landschaftsarchitektur ist vielfältig: Gartenschauen, private Hausgärten, Innenhöfe, Dachgärten, Schulhöfe, Kindergärten, Freianlagen öffentlicher Bauten und privater Unternehmen, Parkanlagen, Plätze, Straßen, Fußgängerzonen, Radwege, Spiel-, Sport und Freizeitanlagen, Gewässerplanungen, Schwimmbäder, Naturbäder, Tourismus und Campingplätze, Erholung und Wellness, Friedhöfe, Kleingärten, Renaturierungen, Konversion, Gartendenkmalpflege, Regenwassermanagement, Freiflächenmanagement, Raumordnung und Landesplanung, Bauleitplanungen, Dorfentwicklung, Landschafts- und Grünordnungsplanungen, siedlungsökologische Konzepte, Moderationen, Wettbewerbsbetreuungen.

Mehr Stadträume
Marktplatz, Kirchplatz, Bahnhofsplatz, Rathausplatz oder Theaterplatz sind seit jeher die großen, zentralen Freiflächen in der Stadt, auf denen öffentliches Leben sattfindet. Nach verloren gegangener Qualität durch den Krieg und den autogerechten Stadtumbau der 1960er Jahre ordnen Landschaftsarchitekten heute diese wertvollen Flächen neu. Weniger ruhender Verkehr, dafür mehr Platz für die Bürger: Flexible Flächen schaffen Raum für Veranstaltungen, Aufenthalt und Begegnung.

Mehr Ökologie
Landschaftsarchitekten setzen sich für den nachhaltigen Schutz von Naturräumen ein. Sie planen die Renaturierung von ehemaligen Gewerbe- oder Konversionsflächen. Landschaftsarchitekten verbinden die Kenntnisse ökologischer Zusammenhänge mit planerischer Kompetenz und haben sich verpflichtet, in Verantwortung für Mensch, Natur und Umwelt zu handeln.

Mehr Nachhaltigkeit
Von Landschaftsarchitekten geschaffene Freiflächen sind durch ihre langfristigen Planungen nachhaltig. Die richtige Auswahl von Pflanzen, die dosierte und ausgewogene Planung von Grünflächen und befestigten Flächen, flexible Nutzungskonzepte, die Berücksichtigung der Pflege und Instandhaltung zeigen zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösungen auf.

Mehr Leben
Gerade für Menschen in der Stadt sind die wenigen Freiflächen wertvoll. Das direkte Umfeld des Wohnhauses hat immensen Einfluss auf die Wohnqualität. Mietergärten, Flächen zum Spielen, zum Treffen und zum Ausspannen gestalten Landschaftsarchitekten. Bei solchen Planungen werden die betroffenen Menschen direkt nach Wünschen und Vorstellungen befragt, denn der Landschaftsarchitekt ist erfahren in der Moderation von Beteiligungsprozessen.
Urbane Landwirtschaft, auch „Urban Gardening“ genannt, ist ein aktueller Trend, um die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse in der Stadt zu entwickeln und das Naturerlebnis und Landwirtschaft in die Stadt zu integrieren. Die Bepflanzung der wenigen zur Verfügung stehenden Brachen und urbanen Restflächen steigert nicht zuletzt die Luftqualität in der Stadt. Das Revival der Kleingärten ist ein weiterer Trend in diese Richtung.

Mehr Regionalität
Die Regionen und ihre Naturlandschaften sind durch Topographie, Naturmaterialien und Pflanzenwelt einzigartig. Touristische Highlights sind oft die unverwechselbaren Naturerlebnisse. Die Einbeziehung von Kultur prägt das Bild der Region. Auch die Wiederinwertsetzung gartenhistorischer Anlagen steigert die gewachsene Identität des Ortes.
Landschaftsarchitekten entwickeln spezifische Konzepte für die Region oder die Stadt, die die Einzigartigkeit des Ortes herausstellen. Dazu sind häufig viele einzelne Projekte im Hinblick auf eine jahrelange Umsetzung zu entwickeln und zu planen.

Mehr Erholung
Die Erholungswelt außerhalb der Stadt steigert maßgeblich die Lebensqualität in der Stadt. Gestaltete Parklandschaften und Grüngürtel im Stadtgrundriss bereichern die Qualität der Stadträume und ermöglichen naturnahe Freizeit im Wohn- und Arbeitsumfeld. Allen glücklichen Eigentümern eines Privatgartens am Eigenheim ist der hohe Wert einer eigenen Freifläche bewusst. Ein privates „grünes Zimmer“ ersetzt manchen Urlaub oder Ausflug ins Grüne.

Mehr Barrierefreiheit
Landschaftsarchitekten berücksichtigen die Interessen aller Menschen unserer Gesellschaft. Grünflächen, Straßenräume, Fußgängerwege, Radwege, Wanderwege, öffentliche Plätze und öffentliche Einrichtungen müssen für Alle erlebbar sein: auch für Eltern mit Kinderwagen, für Kleinkinder, für Schulkinder und für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Mehr Kindheit
Von Landschaftsarchitekten gestaltete Spielplätze, Schulhöfe, Freiflächen in Kindergärten oder im Geschosswohnungsbau öffnen Kindern wertvolle Erfahrungs- und Erlebniswelten. Sicherheit und Schutz stehen an vorderster Stelle. Die Möglichkeit, Koordination, Orientierung und Bewegung zu erleben, unterstützt die kindliche Entwicklung. Die Erfahrung von Natur, Pflanzen und den darin lebenden Tieren ist ein unverzichtbarer Teil in der Erlebniswelt von Kindern.

Mehr Jugend
Landschaftsarchitekten gestalten öffentliche Freiflächen. Im urbanen Umfeld fehlt es Jugendlichen oft an Plätzen, um sich ungezwungen und ohne kommerziellen Zwang mit Freunden zu treffen, auszutoben oder Trendsportarten nachzugehen. Parcour, Slackline, Skaten, Klettern, Basketball - öffentliche Plätze werden immer mehr für diese Aktivitäten genutzt - in Zeiten des Bewegungsmangels bei Kindern und Jugendlichen ein wichtiger Beitrag für deren physische und psychische Gesundheit.

Mehr Information
Die Berufsbezeichnungen Landschaftsarchitektin und Landschaftsarchitekt sind gesetzlich geschützt. Nur die in dieser Fachrichtung bei der Architektenkammer des entsprechenden Bundeslandes eingetragenen Mitglieder sind berechtigt, sich Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt zu nennen. Sie haben ein Studium der Landschaftsarchitektur abgeschlossen, eine Praxiszeit absolviert, unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung und unterliegen einer Berufsordnung. Ihre Honorare bemessen sich teilweise nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die HOAI regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Bauaufgabe, Schwierigkeitsgrad und Bausumme den Preis.
Mit ihren Architektenkollegen von der Stadtplanung und vom Hochbau arbeiten Landschaftsarchitekten Hand in Hand.

Studiengang Landschaftsarchitektur

Studienziele

Die Ausbildung zum Landschaftsarchitekten/in soll Studierende auf ihre beruflichen Aufgaben in der Gesellschaft vorbereiten. Anzustreben ist eine Profilierung des Landschaftsarchitekturstudiums, die sowohl kreativ-gestalterische, als auch naturwissenschaftlich-technische, planerische und gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Aspekte umfasst. Dies erfordert eine breit angelegte, querschnittsorientierte Ausbildung, die auf natürliche und vom Menschen beeinflusste Wirkprozesse reflektiert.

Soll die Hochschulausbildung sowohl den Bedürfnissen der Gesellschaft und der Studierenden als auch den umfänglichen Anforderungen der Berufspraxis gerecht werden, hat das Studium die (wissenschaftliche) Ausbildung bis zur Berufsfähigkeit sicherzustellen. Die Absolventen müssen Grundkompetenzen für vielfältige Berufsaufgaben erworben und sich differenzierte Arbeitstechniken angeeignet haben. Auch die möglichen Tätigkeitsfelder von Landschaftsarchitekten/innen sollten sich in den Studienplänen widerspiegeln.
Somit sind - entsprechend dem Berufsbild - mehrere Dimensionen von Ausbildungsanforderungen zu berücksichtigen. Hierbei sind drei überschneidende Teilprofile zusammenzufassen:

  • die gesetzlich fixierten Berufsaufgaben
  • die Berufs-Fähigkeiten (Grundfähigkeit zur Ausübung des Berufes) und
  • die möglichen Tätigkeitsfelder in der Berufspraxis.

Ausbildungsanforderungen aus der gesetzlich fixierten Berufsaufgabe

Die  Anforderungen an die Berufsausbildung von Landschaftsarchitekten/innen haben ihre rechtliche Grundlage in den Architekten- bzw. Baukammergesetzen genannten, prinzipiellen Berufsaufgaben.

Es sind die  

  • gestaltende, technische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Planung von Freianlagen und Landschaften sowie deren städtebauliche Einbindung (z.B. Mitwirkung an der Ausarbeitung von Entwicklungs- und Regionalplänen),  
  • Koordinierung, Lenkung, Steuerung von Planung und Ausführung eines Vorhabens,  
  • Beratung sowie Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in allen mit Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
  • die Erstellung von Fachgutachten, Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftsplanerischen Begleitplänen

Die Qualifikation zur Erfüllung der Berufsaufgabe erfordert den Erwerb von Grundkompetenzen zu jedem der genannten Aufgabenbereiche, wenn auch dies - je nach Studienausrichtung - in unterschiedlicher Breite möglich ist. Die spätere Berufstätigkeit stützt sich auf die Säulen der erworbenen Kompetenz.

Ausbildungsanforderungen aus der erforderlichen Berufs-Fähigkeit

Das Studium muss die volle Berufsbefähigung sicherstellen. Die Berufsbefähigung wird erworben durch die Aneignung von Methoden und Techniken sowie durch die Einübung gestalterischer Fähigkeiten in folgenden Bereichen.

  • Planung und Entwerfen
  • Landschafts- und Regionalplanung, Städtebau
  • allgemeinwissenschaftliche Grundlagen des Gartenkunst/Gartenbaukunst, Gartendenkmalpflege, Soziologie und Architekturtheorie
  • Ingenieurwissenschaften, Technik (Bodenmechanik, Landschaftsbau und Bautechnik)
  • Naturwissenschaften (Botanik, Bodenkunde, Zoologie, Klima, Ökologie)
  • Baubetrieb und Planungsmanagement; Planungs-, Bau-, Vertrags- und Haftungsrecht, Normen  und Richtlinien
  • Darstellung und Gestaltung

Die Aneignung von Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken soll zur Berufsfähigkeit in jeder der Berufsaufgaben führen und auf die möglichen Felder der beruflichen Tätigkeit vorbereiten.

Ausbildungsanforderungen aus den beruflichen Tätigkeitsfeldern

Landschaftsarchitekten/innen arbeiten in unterschiedlichen Aufgabenbereichen bzw. Tätigkeitsfeldern. Sie tragen eine wesentliche Verantwortung für den Zustand unserer natürlichen Lebensgrundlagen und deren Wechselspiel mit sozialer und gebauter Umwelt. Der Praxis wird die Ausbildung dadurch gerecht, dass sich die verschiedenen "Segmente" der später möglichen Berufstätigkeit, wenn auch unterschiedlich gewichtet, im Studienplan widerspiegeln. Landschaftsarchitekten/innen sollen während des Studiums auf die Kerngebiete der Tätigkeit vorbereitet werden. Hierzu gehört:  

  • die Planung von Freianlagen,
  • die Landschafts- und Umweltplanungen
  • Landschaftsentwicklung und Umweltgutachten
  • die städtebauliche Planung innerhalb der Fachrichtung,
  • die Projektentwicklung und -vorbereitung,
  • Projektüberwachung und -betreuung.

Die Freiraumplanung in Stadt und Landschaft sowie Umweltplanung nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein.

Das Studium ist durch verschiedene Lehr- und Lernformen gekennzeichnet

Projekte: Projekte im Grundstudium sind weitgehend vorstrukturiert; sie dienen dem problemorientierten Lernen, wobei neben dem Fachwissen auch die Fähigkeit zur kooperativen Arbeit erlernt werden sollen; im Hauptstudium sind die Projekte weitgehend selbstbestimmt und gekennzeichnet durch forschendes Lernen. In den lnstitutsbibliotheken können die meisten Projektberichte (Abschlußberichte von Studienprojekten) eingesehen werden.

Projektunabhängige Lehrveranstaltungen: hier werden die notwendigen fachlichen Grundlagen vermittelt in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen; im Hauptstudium dienen sie auch der systematischen Vertiefung der Fachinhalte.

Es ist demnach nötig, sich ein fundiertes Grundlagenwissen anzueignen, das dazu beitragen soll, Fachgutachten von verschiedenen Spezialisten verstehen, einschätzen und so für die eigene Planung nutzen zu können. Hieraus ergeben sich Aufbau- und Vertiefungsmöglichkeiten während und nach dem Studium, die individuell organisiert werden können. Der Integration von Fachinhalten und dem Erlernen eines Problemlösungsinstrumentariums, das es den Absolventinnen und Absolventen ermöglicht, sich selbständig in neue Bereiche einzuarbeiten, ist jedoch ein größerer Stellenwert beizumessen als der Addition von Spezialwissen.

Eine Grundvoraussetzung für die spätere Eintragung in die Architektenliste ist der Nachweis eines mindestens 4-jährigen Hochschulstudiums in der betreffenden Fachrichtung. Daher empfiehlt sich nach erfolgreichem Abschluss eines 6 oder 7 semestrigen Bachelorstudiengangs, mit einem konsekutiven Masterstudiengang der gleichen Fachrichtung zu vertiefen.

Hochschule Geisenheim

  • Bachelor Studiengang Landschaftsarchitektur (7 Semester - inkl. Praxissemester)
  • Master Studiengang Landschaftsarchitektur (4 Semester)

Weitere Informationen finden Sie auf der Fachbereichsseite der HS Geisenheim Mehr...

Ausbildungsstätten

Der Studiengang Landschaftsarchitektur wird nicht in Rheinland-Pfalz angeboten

Hochschule Geisenheim
University
Von-Lade-Str. 1
65366 Geisenheim
Telefon 06722 - 502 0
E-Mail: info@hs-gm.de
Internet: www.hs-geisenheim.de

Zwischen Studium und Kammermitgliedschaft:

kammer-start
Der Bachelor- / Masterstudiengang oder das Diplom ist geschafft und Sie sind ihrem Berufsziel Architekt (in einer der vier Fachrichtungen [Hochbau-]Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner) ein gutes Stück näher gekommen. Für den Berufseinstieg gibt es jetzt aber noch eine Menge zu beachten. Viele Fragen stellen sich immer wieder, zwölf davon hat die Architektenkammer jetzt kurz in einer kleinen Broschüre, die eigentlich eine CD-Hülle ist, beantwortet.
Die Broschüre mit den zwölf Fragen kann hier als pdf-Dokument herunter geladen werden: Mehr...

Die komplette Version mit CD und Broschürenhülle ist kostenlos erhältlich bei der:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Dipl.-Ing. (FH) Georg Stein
Postfach 1150
55001 Mainz
Tel. 06131/99 60-39
Fax 06131/99 60 63
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