Eintragungsportal - Eintragung für Personen

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist an verschiedene gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. In der Regel an ein Studium im entsprechenden Fachbereich, eine mindestens zweijährige Berufspraxis und einen Wohn- oder Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz. Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen „Architektin/Architekt“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin/Stadtplaner“ zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architektinnen und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 LBauO.

Möchten Sie die Mitgliedschaft erwerben, stellen dazu bitte einen Antrag. Das Antragsformular können Sie hier ebenso herunterladen wie die zugehörigen „Hinweise zur Antragstellung“ und weitere Informationen.

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag als Architektin/Architekt, Innenarchitekt/Innenarchitektin, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner/Stadtplanerin vom Antragstellenden erfüllt werden. Eingetragen werden können natürliche Personen als freiberuflich Tätige, Angestellte und Beamtete sowie GmbHs. Die bei der Antragstellung fällige Gebühr richtet sich nach den näheren Umständen der Eintragung und ist in einer Gebührenordnung festgelegt.

Näheres zum jährlichen Mitgliedsbeitrag finden Sie im unteren Abschnitt „Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen“. Der Jahresgrundbeitrag wurde von der Vertreterversammlung am 10.11.2023 für das Jahr 2024 auf 1.047,- Euro festgesetzt. Angestellte und beamtete Mitglieder zahlen 2024 einen Jahresbeitrag in Höhe von 261,75 Euro. Mitglieder über 65 Jahre, die nicht mehr beruflich tätig sind, zahlen einen Verwaltungsbeitrag von 75,- Euro.

Download Antragsformulare

  • Antrag auf Eintragung für Personen (Formular) MEHR
  • Tätigkeitsnachweis Architektur (Formular zum Nachweis der Berufspraxis) MEHR
  • Tätigkeitsnachweis Innenarchitektur (Formular zum Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit) MEHR
  • Tätigkeitsnachweis Landschaftsarchitektur (Formular zum Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit) MEHR
  • Tätigkeitsnachweis Stadtplanung (Formular zum Nachweis der Berufspraxis) MEHR
  • Nachweis der Fortbildungsverpflichtung (Formular / Satzung) MEHR

PDF-Dateien mit Formularfunktionen können nur mit der Desktop-Version des Programms "Adobe Reader" bearbeitet werden.

Für die Antragstellung laden Sie sich bitte die entsprechenden Formulare herunter, füllen die Formulare aus, speichern die Unterlagen und senden Sie zusammen mit allen erforderlichen Anlagen über das untenstehende Kontaktformular zur Architektenkammer Rheinland-Pfalz. (Der Postversand ist auch möglich.) Gleichzeitig überweisen Sie bitte den Kostenvorschuss auf das angegebene Konto.

Nach dem Eingang Ihres Antrages bei der Architektenkammer erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für Fragen steht Ihnen in der Landesgeschäftsstelle Herr Tobias Brenneisen (Tel. 06131/99 60-13, E-Mail: brenneisen@akrp.de) gerne zur Verfügung.

Gemäß rheinland-pfälzischem Architektengesetz ist der Nachweis von mindestens 64 Fortbildungsstunden in bestimmten Themenbereichen erforderlich (§ 5 Abs. 1 Ziffer 2 ArchG). Siehe „Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen“. Wir empfehlen die Fortbildungsreihe „Basiswissen für Absolventen in der Praxis (AiP)“ in der Rubrik „Fortbildung und Termine“.

Für weitere Informationen zum Thema Fortbildung wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Georg Stein (Tel. 06131/9960-39).

Kontaktformular

Bitte fassen Sie alle Dokumente in einer PDF zusammen.

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen

  • Architektengesetz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GVBl. S. 35) MEHR
  • Satzung über eine Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz MEHR
  • Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz MEHR
  • Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes MEHR
  • Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis" MEHR
  • Satzung für die berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur MEHR
  • Kosten für das Verfahren zur Eintragung in die Berufsverzeichnisse / Eintragungsausschuss MEHR
  • Mitgliedsbeiträge MEHR
  • Versorgungswerk: Bayerische Architektenversorgung MEHR