Der Präsident der Ingenieurkammer des Saarlandes, Dr.-Ing. Frank Rogmann zeigte sich erfreut, dass über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Sachverständige aus den Reihen der Ingenieure und Architekten, aber auch Richter und Rechtsanwälte, den Weg ins Saarland gefunden hatten. In seinem Grußwort dankte er allen beteiligten Kammern für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Organisation des Bausachverständigentages Südwest. „Die Veranstaltung zeichnet sich seit Jahren insbesondere dadurch aus, dass neben fachlichen Themen immer auch der Austausch zwischen Sachverständigen, Richtern und Rechtsanwälten einen besonderen Schwerpunkt bildet.“
Der Bauchsachverständigentag nahm auch in diesem Jahr wieder verschiedene fachspezifische und juristische Themen in den Fokus.
Im ersten Fachvortag gab Dipl.-Geol. Dr. Friedwalt, zugelassener Sachverständiger nach § 18 BBodSchG (Sachgebiet Altlastensanierung) einen Überblick über den Umgang mit Altlasten und Altlastverdachtsflächen im Immobilienverkehr und Baumanagement sowie die Aufgaben des entsprechenden Sachverständigen. Hervorzuheben ist dabei, dass erst seit 1998 alle Altlasten und Altlastverdachtsflächen in Katastern verankert und seit etwa 2005 in den Bauleitplanungen und bei der Ausweisung von neuen Bebauungsplänen berücksichtigt werden. Bis die Erkenntnisse daraus auch bei privaten Grundstückseigentümern angekommen waren, sollte es noch einige Jahre dauern. „Aufmerksam werden nun auch Versicherungen und Banken, die angesichts der zunehmenden Sanierungsfälle aufgefordert sind, entsprechende Rückstellungen zu bilden“, wusste Dr. Weber zu berichten.
Anschließend ging der Sachverständige Prof. Matthias Zöller in seinem Beitrag der Frage nach, was für Planer und Sachverständige bei den neuen Abdichtungsnormen für Erdberührte Bauteile (DIN 18533) und Innenraumabdichtungen (DIN 18534) wesentlich ist. Ausgehend von der Neugliederung der Abdichtungsnormen stellte Prof. Zöller deren Grundkonzeption vor und nahm die Planer in die Pflicht, da sich die Abdichtungsnorm nicht nur an Ausführende, sondern auch an Planer richtet, die für den Einzelfall Maßnahmen festlegen müssen. Bei der neuen DIN zur Innenraumabdichtung ist zu beachten, dass der Feuchteschutz die Trockenheit der unter/hinter der Abdichtung befindlichen Bauteile sicherstellen und den Schutz der Bauteilschichten auf der feuchtezugewandten Seite berücksichtigen muss - incl. der Hygieneaspekte.
Beim juristischen Teil des Bausachverständigentages brachte Rechtsanwältin Katharina Bleutge, Justiziarin beim Institut für Sachverständigenwesen in Köln, die Teilnehmer in Recht und Praxis auf den neuesten Stand. Dabei stellte sie die Änderungen des Sachverständigenrechts in der ZPO und anderen Verordnungen vor. Anschaulich erläuterte sie danach interessante Fälle zur Haftung, Vergütung, Befangenheit und Werbung von Sachverständigen aus der aktuellen Rechtsprechung.
In dem sich daran anschließenden Vortrag sprach Dr. Christian Dornis, Richter am Landgericht Saarbrücken, über das Verhalten des Sachverständigen gegenüber dem Gericht und den Parteien. Er wies darauf hin, dass Sachverständige als Teil der Beweisaufnahme im Verfahren unparteilich, unabhängig, objektiv und integer zu agieren haben. Entsprechend diesen Prinzipien haben sich Sachverständige auf die eigene Aufgabe und das eigene Beweisthema zu beschränken und auf allen Ebenen transparent mit dem Gericht und den Parteien zu kommunizieren.
Den Abschluss bildete der Vortrag von Rechtsanwalt Olaf Jaeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von Gessner Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken, über die Bedeutung von DIN-Normen insbesondere für die Arbeit von Sachverständigen. Auch grundlegende Fragen, was anerkannte Regeln der Technik sind und warum sie eingehalten werden müssen, wurden von ihm beleuchtet.
Im Rahmen der Fachvorträge konnten die Teilnehmer Fragen an die Referenten stellen, wovon diese regen Gebrauch machten. So ergaben sich zahlreiche interessante Diskussionen, die auch in den Pausen von den Teilnehmern und Referenten im Dialog fortgeführt wurden.
(Quelle: Ingenieurkammer des Saarlandes)