14. Oktober 2009

11. Vergabetag im Schloss Waldthausen

Redner vor hölzernem Hintergrund
Dr. Rüdiger Messal, Staatssekretär im Finanz- und Bauministerium Rheinland-Pfalz: ging auf die Neuregelungen im GWB ein.
Foto: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Am 16. September 2009 fand der 11. rheinland-pfälzische Vergabetag im Schloss Waldthausen in Budenheim bei Mainz statt. Rund 150 Interessierte Architekten, Juristen sowie Vertreter aus Politik, Bauverwaltungen und Kommunen waren gekommen, um sich über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu informieren.

Im Vordergrund stand das am 24. April 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts. Dessen wesentliche Inhalte sind die Erweiterung der Eignungskriterien um den Begriff der „Gesetzestreue“, der Nachweis zur Eignung durch Präqualifikation, die Zulassung vergabefremder Kriterien sowie die Definition der öffentlichen Aufträge und Bauaufträge.

Nach der Begrüßung durch Winfried Manns, Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, hob der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Finanz- und Bauministerium, Dr. Rüdiger Messal, in seinem Leitreferat die Neuregelungen im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hervor. Dies schreibt nun als Regel die Vergabe nach Teil- und Fachlosen vor. Messal unterstrich in seinem Beitrag den Ausnahmecharakter der Vergabe gebündelter Leistungspakete.
 

 

Thema war weiter die Problematik der europarechtskonformen Modernisierung des nationalen Vergaberechts mit dem Ziel der Entbürokratisierung und Entschlackung. Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, wies auf den Einfluss des Europarechts auch bei Unterschwellenvergaben hin. Das EU-Recht sei „die offene Flanke“ der öffentlichen Auftraggeber. Nach der aktuellen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes gelten die Binnenmarktregelungen des EG-Vertrages auch für Aufträge, die nicht unter die Vergaberichtlinien fallen. Sie sind deshalb unabhängig vom Auftragswert von jedem öffentlichen Auftraggeber zu beachten. Relevant sei dies immer dann, wenn auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten Interesse am zu vergebenden Auftrag haben könnten. Falls Binnenmarktrelevanz bejaht wird, ergäben sich eine ganze Reihe von Konsequenzen für den Auftraggeber. Diese liefen in ihrer Zusammenfassung darauf hinaus, dass die Grundfreiheiten des EG-Vertrages (im Engeren der freie Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit) und die daraus abgeleiteten Grundsätze des Vergaberechts (Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot) auch bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich beachtet werden müssten. Dies habe wiederum zur Folge, dass zukünftig damit zu rechnen sei, dass auch Zivilgerichte bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz Verstöße gegen die europarechtlichen Prinzipien des Vergaberechts zu beurteilen hätten.

Vergaberecht in der Praxis
Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen kommt auch immer die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Tragen. Rechtsanwalt Valentin Fett stellte die aktuelle Novelle sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf vertragliche Regelungen für Architekten und Ingenieure vor.

Der Beigeordnete des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Norbert Portz, gab einen Überblick über die Inhalte der GWB-Novellierung und der Neuregelungen der VOB/A sowie der aktuellen vergaberechtlichen Rechtssprechung. Prof. Dr. Gunnar Schwarting, Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz beschrieb die Kosten der öffentlichen Auftragsvergaben. Und Holger Basten, stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs LBB, berichtete von den Erfahrungen des LBB in der Vergabepraxis von freiberuflichen Leistungen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Horst Lenz, Vizepräsident der Ingenierkammer Rheinland-Pfalz.

Zum Vergabetag laden jedes Jahr im Herbst die kommunalen Spitzenverbände sowie die Ingenieur- und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ein.