Nach dem Grußwort von Günther Schartz, stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz, folgte das Leitreferat der Landesregierung von Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Er beleuchtete insbesondere den Beschluss des OLG München vom 30.03.2017 hinsichtlich der Schätzung des Schwellenwerts sowie die Reform der Unterschwellenvergabe mit der auf Bundesebene bereits gültigen UVgO . Einen näheren Blick auf die UVgO gewährte Hans Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Er betonte den Sonderregelungscharakter des für freiberufliche Leistungen einschlägigen § 50 UVgO , der die Anwendung der §§ 1-49 für diese Leistungen ausschließe.
Danach gab Stammredner Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Vergaberecht, gefolgt von Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, Vergabesenat, der in das Thema § 132 GWB – Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit - einführte. Im Anschluss unterstrich die Beigeordnete Marianne Grosse, Dezernentin für Bauen, Denkmalpflege und Kultur in Mainz, die Bedeutung von Wettbewerben als Instrument der Stadtentwicklung. Mit der Umsetzung der UVgO in Rheinland-Pfalz befasste sich Hendrik Beiersdor f , Vorsitzender der 2. Vergabekammer Rheinland Pfalz. Ziel sei es, die UVgO noch dieses Jahr in Rheinland-Pfalz einzuführen.
Anschließend folgen Kurzstatements von Rechtsanwalt Valentin Fett, Flonheim, Norbert Portz und Hermann Summa hinsichtlich ihrer Erwartungen an die landesrechtliche Umsetzung der UVgO. Die Veranstaltung wurde dieses Jahr von Dr. Elena Wiezorek, Hauptgeschäftsführerin der Architektenkammer, moderiert. Der Vergabetag Rheinland-Pfalz ist eine gemeinsame Veranstaltung der rheinland-pfälzischen Architektenkammer, der Ingenieurkammer, des Gemeinde- und Städtebundes, des Landkreistages sowie des Städtetag.