Begrüßt wurden die Gäste vom geschäftsführenden Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel, der die dringende Notwendigkeit der Vereinfachung des Vergaberechts betonte. Auswüchse sollten entfernt und die Anwendbarkeit für alle am Vergabeverfahren Beteiligten erleichtert werden. Er sprach sich für eine Heraufsetzung des EU-Schwellenwertes aus und rief dazu auf, Architektenwettbewerbe als Vergabeinstrument zu stärken.
24. September 2024
26. Vergabetag
Im Leitreferat der Staatssekretärin im MWVLW, Petra Dick-Walter, wurde das ausstehende Vergabetransformationspaket, die andauernden Schwierigkeiten bei der Vergabe von Planungsleistungen durch die Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV, die Bund-Länder Fortbildungsinitiative für nachhaltige Beschaffung sowie die Verwaltungsdigitalisierung angesprochen.
Es folgte ein Vortrag von Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des DStGB, über das seit längerer Zeit angekündigte Vergabetransformationspaket, für das aber immer noch kein Gesetzesentwurf existiere.
Stammredner Norbert Porz, Leiter des Vergabedezernats des DStGB a.D. und ehrenamtlicher Beisitzer der VK Bund, stellte spannende Entwicklungen desvergangenen Jahres im Vergaberecht vor.
Nach der Mittagspause referierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Heiko Fuchs, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, über die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bedarfsermittlung, die jedem Vergabeverfahren vorangehen muss und erläuterte, wie eine vollständige Leistungsbeschreibung im Planervertrag aussehen sollte.
Das Thema Wettbewerbe als Vergabeinstrument wurde bildhaft von Markus Hof, Bürgermeister der VG Westerburg und Architekt Sascha Pawlik von AV1 Architekten Kaiserslautern, anhand des Projekts der Erweiterung der Realschule Plus in Westerburg erläutert. Dort war ein Realisierungswettbewerb bezüglich Sporthalle, Lehrschwimmbecken und Zentralmensa durchgeführt worden.
Den Abschluss der hochkarätigen Konferenz bildete Hendrik Beiersdorf, Vorsitzender der 2. Vergabekammer RLP, der über das komplexe Thema rechtssicherer Vergaben nach Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV referierte und die verschiedenen Lösungsansätze für eine rechtssichere Vergabe von Planungsleistungen analysierte und der Frage nachging, ob Planungsleistungen als frühe erste Baulose vergeben werden können.
Durch die Veranstaltung führte dieses Jahr Annette Müller, Hauptgeschäftsführerin der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.