In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit fünf Ausbildungsstätten, die unterschiedlichste Semesterkombinationen von Bachelor- und Masterstudiengängen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung anbieten. Studierende müssen dabei stets die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste des Landes Rheinland-Pfalz im Blick behalten, so Kammerpräsident Gerold Reker im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Denis Alt. Neben einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren sind zwei Jahre Berufspraxis in den LP 1-8 vorgeschrieben. In Rheinland-Pfalz steht jedoch nur jedem dritten Bachelorabsolventen ein Masterplatz zur Verfügung. Das müsse sich dringend ändern, mahnten die Kammervertreter an.
Um dem Fachkräftemangel in den Büros entgegenzuwirken wäre es zudem sinnvoll, so Präsident Reker, im Master ein duales Studium anzubieten. Dem konnte sich Staatssekretär Dr. Alt nur anschließen und betonte, dass 2020 das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz angepasst werde. Dann sei das duale Studium auch im Master möglich. Dies wurde von den Vertretern der Kammer begrüßt, denn es eröffnet Büroinhabern die Möglichkeit, Bachelorabsolventen weiterhin zu beschäftigen; die Absolventen wiederum müssen nicht zwischen Job und einer weiterqualifizierenden Ausbildung wählen.
Archivbeitrag vom 18. Juni 2019