Mehr als 150 Architekten, Handwerker, Mitarbeiter der Bauverwaltungen sowie Unternehmensvertreter der Bau- und Immobilienbranche folgten der Einladung der Architektenkammer, des Bauforums und der Handwerkskammer der Pfalz zur Abendveranstaltung „Ohne Schwelle - Barrierefreiheit planen und bauen“. Bauministerin Doris Ahnen informierte zunächst über die Hintergründe der Änderungen zur Barrierefreiheit in der novellierten Landesbauordnung. Anschließend zeigte Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen, welche guten Beispiele es bereits gibt. Mit der Aussage „Behindern ist heilbar!“ ließ er keinen Zweifel daran, dass es darum geht, die Barrieren zu beseitigen, die eine Behinderung erst ausmachen.
Architektin Maria Böhmer war eine von drei Baufachleuten, die den aktuellen Normenbestand mit konkreten technischen und gestalterischen Lösungen zusammen brachten. Böhmer rief dazu auf, einfache Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie z. B. breite Türen und reduzierte Schwellen, insbesondere im Wohnungsbau zum Standard zu machen.
Dipl.-Ing. Henning Knauber von der TU Kaiserslautern stellte seine Marktrecherche „Aufzug statt Auszug“ vor und zeigte auf, wie eine behindertengerechte Nachrüstung von Aufzügen in Bestandsgebäuden wirtschaftlich sinnvoll durchgeführt werden kann. Noch konkreter auf die Umsetzung ging Heike Eberle, Geschäftsführerin eines Bauunternehmens aus Landau, ein. Sie präsentierte realisierte Anpassungen von Wohnungen und von öffentlichen Gebäuden.
Selbstverständlicher Komfort für alle sei, so Kammerpräsident Gerold Reker in seinem Schlusswort, ein Ziel, das die Kompetenz und die Kreativität aller herausfordere. Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, hatte in seiner Begrüßungsrede ebenfalls betont, dass sich das Handwerk intensiv mit der Umsetzung des barrierefreien Bauens auseinandersetzen müsse.
Die Novelle der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wird zum 1. August 2015 und die Regelungen des neu gefassten § 51 Abs. 1 und Abs. 3 zu barrierefreien Wohnungen und allgemein zugänglichen baulichen Anlagen zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten.