18. Oktober 2018

Dieses Jahr schon fortgebildet?

Teilnehmer beim Tatort Altbau
Teilnehmer beim Tatort Altbau: Die Veranstaltung ist natürlich auch als Fortbildung anerkannt.
Bildrechte: © König, AKRP

Im 2. Quartal 2019 werden zum zweiten Mal bei zehn Prozent der Kammermitglieder die Fortbildungsnachweise für das Jahr 2018 überprüft. Die Auswahl der zu prüfenden Mitglieder erfolgt per Zufallsgenerator.

Gemäß Architektengesetz sind alle Mitglieder verpflichtet, sich in einem Umfang von acht (Unterrichts-)Stunden à 45 Minutenpro Jahr fortzubilden. Anerkannt sind alle Fortbildungsveranstaltungen der Kammer sowie die aller anderen Architekten- und Ingenieurkammern und Veranstaltungen im Zentrum Baukultur.

Auch Teilnahmebestätigungen von anderen Bildungsträgern, Hochschulen oder Behörden werden akzeptiert, wenn diese vor der Veranstaltung bei der Architektenkammer mit einer konkreten Stundenzahl als Fortbildung anerkannt wurden. Veranstaltungen die andere Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildunganerkannt haben, sind auch von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anerkannt. Auf der vom Bildungsträger ausgeteilten Teilnahmebestätigung muss in dem Fall vermerkt sein, welchen Anerkennungsumfang die Veranstaltung hat und welche Kammer diese ursprünglich anerkannt hat.

Hier finden Sie die Seminare der Architektenkammer

MEHR

Nähere Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie unter

MEHR

Bei Fragen zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen hilft Ihnen darüber hinaus Hannelore König weiter: stein@akrp.de ,Tel. 0 61 31 - 99 60-63.