Gemäß Architektengesetz sind alle Mitglieder verpflichtet, sich in einem Umfang von acht (Unterrichts-)Stunden à 45 Minutenpro Jahr fortzubilden. Anerkannt sind alle Fortbildungsveranstaltungen der Kammer sowie die aller anderen Architekten- und Ingenieurkammern und Veranstaltungen im Zentrum Baukultur.
Auch Teilnahmebestätigungen von anderen Bildungsträgern, Hochschulen oder Behörden werden akzeptiert, wenn diese vor der Veranstaltung bei der Architektenkammer mit einer konkreten Stundenzahl als Fortbildung anerkannt wurden. Veranstaltungen die andere Architekten- und Ingenieurkammern als Fortbildunganerkannt haben, sind auch von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz anerkannt. Auf der vom Bildungsträger ausgeteilten Teilnahmebestätigung muss in dem Fall vermerkt sein, welchen Anerkennungsumfang die Veranstaltung hat und welche Kammer diese ursprünglich anerkannt hat.
Hier finden Sie die Seminare der Architektenkammer
Nähere Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie unter
Bei Fragen zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen hilft Ihnen darüber hinaus Hannelore König weiter: stein@akrp.de ,Tel. 0 61 31 - 99 60-63.