Wie die VHV unlängst mitgeteilt hat, unterstützt sie das ehrenamtliche Engagement von Architekten und Statikern in den Hochwassergebieten und sichert diese auch bei unentgeltlicher Tätigkeit gegen etwaige Fehler und sich hieraus ergebende Schadensansprüche ab. Damit gelte der umfangreiche Deckungsschutz über die Berufshaftpflicht Archiprotect auch dann, wenn für die einzelne Tätigkeit kein Honorar und in der Folge auch keine Versicherungsprämie fällig wird.
Auch die Markel Insurance SE hat uns auf Nachfrage darüber informiert, dass für die bei ihr berufshaftpflichtversicherten Architekten die ehrenamtliche Tätigkeit in Hochwassergebieten als mitversichert gilt. Das dortige Haftpflichtkonzept Markel Pro A&I gelte auch dann, wenn für die einzelne Tätigkeit kein Honorar und in Folge auch keine Versicherungsprämie fällig wird.
Des Weiteren hat die R+V Allgemeine Versicherung inzwischen gemeldet, dass im Rahmen und Umfang der jeweils bestehenden Berufshaftpflichtversicherung auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn Leistungen im Kontext der Hochwasserkatastrophe unentgeltlich erbracht werden.
Die HDI Versicherungen AG bestätigt ebenfalls, dass für Architekten und Ingenieure, die bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversichert sind und als Fluthelferinnen und Fluthelfer ehrenamtliche Beratungsleistungen im Katastrophengebiet erbringen, Versicherungsschutz im Rahmen der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung besteht. Eine separate Versicherungsbestätigung sei hierfür nicht notwendig. Die Regelung ist vorerst bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Fluthelferinnen und Fluthelfer, die ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG haben, können für Anfragen im Kontext mit der Flutkatastrophe folgende E-Mailadresse (unter Angabe ihrer Versicherungsscheinnummer) nutzen: ehrenamtfluthilfe@hdi.de. Außerdem können Sie sich bei Fragen an die Fachagentur Clemens Reusch wenden: Tel.-Nr.: 06103 / 386 43 30 oder unter der E-Mail-Adresse: clemens.reusch@hdi.de.
Und auch die Allianz Versicherungs-AG hat mittlerweile bestätigt, dass der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auch ein unentgeltliches Engagement beinhaltet, welches im Rahmen des versicherten Risikos erbracht wird.
Soweit es Zweifel über den Versicherungsschutz für eine ehrenamtliche Architektentätigkeit in den Hochwassergebieten gibt, empfehlen wir, sich vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen und den Versicherungsschutz zu klären.